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A. Trigonometrische Ausgleichungen."
(Stationsausgleichung
(Regeln und Erklärungen.)
Das Vergleichen der Fehler m v , m u und m £ miteinander gibt ein Urteil,
ob die Satzmittel von solchen konstanten Fehlern, die nicht in die Winkel
mittel und in die Ergebnisse der Stationsausgleichung übergehen, frei sind,
also besonders von regelmäßigen Teilungsfehlern, die nicht als zufällige an
gesehen werden dürfen, und dann von denjenigen Fehlern, die durch das
Messen in beiden Fernrohrlagen unschädlich gemacht werden.
Zwischen m V) m u und m s besteht die Beziehung:
(12 f) v (p — 1) m £ 2 = (p v — 2) m u 2 — (v — 2) rnß.
Aus ¡x kann man auf die Sicherheit der Instrumentenaufstellung und die
der Ziele schließen. Je mehr fx mit den vorher bestimmten Teilungsfehlern des
betreffenden Instrumentes übereinstimmt, um so sicherer war die Aufstellung
und die Signalisierung, und um so kleiner ist der nackte Messungsfehler.
Der Fehler t zeigt die Größe der vorhandenen konstanten Fehler an,
die sich zum größeren Prozentsätze aus Teilungsfehlern zusammensetzen.
Aus der mehr oder minder guten Übereinstimmung der verschieden zu
berechnenden mittleren Fehler untereinander und ihrer Größe oder Kleinheit
gewinnt man ein zuverlässiges Urteil, ob die Beobachtungen auf dem be
treffenden Standpunkte glatt und sicher vonstatten gegangen sind, ^und ob
die Beobachtungen keine merkliche Verschlechterung durch Fehlerquellen er
litten haben, die noch andere als zufällige Fehler bedingen.
Im Rechenschema sind den hier errechneten Beträgen zum Vergleiche
die in H. D. Bd. VIII, S. 36 veröffentlichten in Klammern (...) beigeschrieben.
IX. Anschlußausgleichung. Haben nicht sämtliche vorhandenen Rich
tungen I. O. gemessen werden können, weil auf einem Ziele noch keine
Signalisierung möglich war, so daß also eine spätere Nachtragsmessung er
forderlich wird, so muß diese, wie schon in der Einleitung angedeutet worden
ist, an zwei alte Richtungen angehängt und mit ihnen zusammen in besonderer,
II. Ausgleichung nach denselben Grundsätzen, wie die I., ausgeglichen werden.
Hinzu kommt aber dann der Zwang, der dadurch entsteht, daß der alte
ausgeglichene Wert zwischen den beiden Anschlußrichtungen (oder seine Er
gänzung zu 360°) zusammen mit dem neuen Werte auf 360° abstimmen muß.
Die Abweichung wird zunächst auf beide Werte gleichmäßig (IX c), Änd dann
die dadurch in den übrigen Kombinationen entstehende Differenz gegen die
beiden Ausgleichungen I und II auf die übrigen Richtungen sinngemäß
verteilt.
Aus dem Beispiel (IX a bis c) geht der Rechnungsgang zur Genüge
hervor. Man sieht, daß die beiden bei der Anschlußmessung nicht beteiligten
Richtungen auch nach Einführung des Anschlußzwanges unverändert so
bleiben, wie sie die I. Ausgleichung ergeben hat.
Besondere Formeln sind für diese Zwangsausgleichung nicht nötig,
wenn nur der Grundsatz verfolgt wird, die beiden Anschlußrichtungen als
eine einzige anzusehen und jede der neuen Richtungen ebenso oft mit der
einen wie mit der anderen Anschlußrichtung zu verbinden.
§ 1. Stationsausgleichung.
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I. Ordnung.)
(Rechenschema.)
Noch Muster 1.
IX. Vereinigung zweier Ausgleichungen auf derselben Station
(Anschlußausgleichung),
a) Ergebnis einer I. Ausgleichung von 4 Richtungen.
(1) = o° 0' 0,00" (3) = 157° 3' 42,33"
(2) = 109 31 41,15 (4) = 232 35 53,28
b) Hinzugekommen ist Richtung (5) im Anschluß an (2) und (4),
Ergebnis der II. Ausgleichung von 3 Richtungen.
(2) = 0° 0' 0,00" | alte Richtungen
(4) = 123 4 12,69 / (Anschlüsse)
(5) = 183 6 44,97 neue Richtung.
c) Zusammenfassung der Ausgleichung I und II.
Nach a) ist (2). (4) = 123° 4' 12,13"
„ b) „ (4). (2) = 236 55 47,31
+ 0,28 = 12,41
+ 0,28 = 47,59
Summen: =359° 59' 59,44"
Mithin zu verteilen: —f- 0,56
^ = 60,00
/
Soll: = 360° 0' 0,00"
Ferner ist
nach a): (2). (3) = 47° 32' 1,18"
(3). (4) = 75 32 10,95
+ 0,14= 1,32
+ 0,14 = 11,09
Also: (2). (4) = 123° 4' 12,13"
Soll nach oben: = 12,41
„ = 12,41
/
Zu verteilen: + 0,28
Ferner ist
nach a): (4). (1) = 127° 24' 6,72"
(1). (2) = 109 31 41,15
-0,14= 6,58
— 0,14 = 41,01
Also: (4). (21 = 236° 55' 47,87"
Soll nach oben: = 47,59
* = 47,59
/
Zu verteilen: — 0,28
Anschluß
zwang.
Nach b) ist:
(4) . (5) = 60° 2' 32,28"
(5) . (2) = 176 53 15,03
+ 0,14= 60°
+ 0,14 = 176
2' 32,42"
53 15,17
(4). (2) = 236 <
55' 47,31"
7, = 236°
55' 47,59"
oben: =
47,59
/
Zu verteilen
+ 0,28
esamtergebnis mit Anschlußzwang'.
(1)= 0°
0' 0,00"
(2) = 109
31 41,01
(2) = 0° 0'
0,00"
(3) = 157
3 42,33
(4) = 232
35 53,42
(4) = 123 4
12,41
(5) = 292
38 25,84
(5) = 183 6
44,83