Full text: Der Landmesser im Städtebau

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Später hat man sich allerdings allmählich daran gewöhnt, die Land 
meßkunde weniger freundlich anzusehen. 
Die Aufgabe des heutigen n Landmessers“ — unbeschadet seiner 
Eigenschaft als Kulturingenieur— ist eine doppelte: eine rein-technische 
und eine praktisch-juristische. Die rein-technische Aufgabe ist nun nicht 
produktiver, sondern durchaus rezeptiver Natur, d. h. der Landmesser 
hat als Techniker nicht neue Gedanken zum Ausdruck zu bringen und 
praktisch verwertbar zu gestalten, sondern Gegebenes konstruierbar zu 
machen und die Konstruierbarkeit bezw. die fertige Konstruktion mathe 
matisch scharf zahlenmäßig nachzuweisen. Wo die Aufgaben des prak 
tischen Landmessers über diese Technik hinausgehen, greifen sie in das 
Gebiet des fast ausschließlich produktiv arbeitenden Architekten oder In 
genieurs und des Topographen über. 
Praktisch-juristisch ist die Tätigkeit des Landmessers insofern, als 
ihm obliegt, entweder an der Hand urkundlicher Unterlagen in der Natur 
die Scheidelinien zwischen dem (unbeweglichen) Eigentum einzelner Grund 
besitzer aufzusuchen und übereinstimmend mit den Angaben jener Urkunden 
als die „rechtlichen Grenzen 44 zur Darstellung zu bringen oder beim Fehlen 
glaubwürdiger Urkunden den einigungsbedürftigen Grundeigentümern mit 
seinem technischen Rat zur Seite zu stehen und sie über eine demnächst 
als rechtliche Grenze zu vereinbarende, technisch wahrscheinlichst richtige, 
Linie sich einigen zu lassen. 
Dementsprechend ist „Landmesser“ im ureigentlichsten Sinne des 
Wortes nur der ausschließlich mit Grenzfeststellungen einerseits und Auf 
messungen größerer wie kleinerer Land- bezw. Gebäudeflächen andererseits 
beschäftigte Neumessungs- oderFortschreibungs-(Kataster-)Landmesser. 
Die streng mathematische und zugleich „praktisch-juristische“ Tätig 
keit des heutigen Landmessers hat aber veranlaßt, daß er zur Über 
tragung und planmäßigen örtlichen wie kartlichen Darstellung aller der 
jenigen Ingenieurarbeiten herangezogen wurde, die mit dem Grundbesitz 
in nähere Berührung kommen oder zu seiner besseren Ausnutzung not 
wendig sind und die eine unbedingte Sicherheit für die Richtigkeit von 
Maß und Zahl verlangen. Es hat sich dabei herausgestellt, daß für viele 
dieser Ingenieurarbeiten der Landmesser sich als der bei weitem ge 
schickteste auch bezüglich ihres Entwurfes erwies, und so sind diese ur 
sprünglichen Ingenieurarbeiten an den Landmessser übergegangen und 
haben die Kategorien der Verkoppelungs-, der Eisenbahn- und der Stadt- 
Landmesser erzeugt, deren Tätigkeit in Wirklichkeit gegenwärtig eben 
sosehr die von Ingenieuren wie von Landmessern zu sein pflegt. 
Man könnte sie demgemäß w'eit zutreffender als „Vermessungs 
ingenieure“ bezeichnen, wie dieses in der Tat im Königreich Sachsen 
und in Mecklenburg schon jetzt geschieht.
	        
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