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Später hat man sich allerdings allmählich daran gewöhnt, die Land
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Die Aufgabe des heutigen n Landmessers“ — unbeschadet seiner
Eigenschaft als Kulturingenieur— ist eine doppelte: eine rein-technische
und eine praktisch-juristische. Die rein-technische Aufgabe ist nun nicht
produktiver, sondern durchaus rezeptiver Natur, d. h. der Landmesser
hat als Techniker nicht neue Gedanken zum Ausdruck zu bringen und
praktisch verwertbar zu gestalten, sondern Gegebenes konstruierbar zu
machen und die Konstruierbarkeit bezw. die fertige Konstruktion mathe
matisch scharf zahlenmäßig nachzuweisen. Wo die Aufgaben des prak
tischen Landmessers über diese Technik hinausgehen, greifen sie in das
Gebiet des fast ausschließlich produktiv arbeitenden Architekten oder In
genieurs und des Topographen über.
Praktisch-juristisch ist die Tätigkeit des Landmessers insofern, als
ihm obliegt, entweder an der Hand urkundlicher Unterlagen in der Natur
die Scheidelinien zwischen dem (unbeweglichen) Eigentum einzelner Grund
besitzer aufzusuchen und übereinstimmend mit den Angaben jener Urkunden
als die „rechtlichen Grenzen 44 zur Darstellung zu bringen oder beim Fehlen
glaubwürdiger Urkunden den einigungsbedürftigen Grundeigentümern mit
seinem technischen Rat zur Seite zu stehen und sie über eine demnächst
als rechtliche Grenze zu vereinbarende, technisch wahrscheinlichst richtige,
Linie sich einigen zu lassen.
Dementsprechend ist „Landmesser“ im ureigentlichsten Sinne des
Wortes nur der ausschließlich mit Grenzfeststellungen einerseits und Auf
messungen größerer wie kleinerer Land- bezw. Gebäudeflächen andererseits
beschäftigte Neumessungs- oderFortschreibungs-(Kataster-)Landmesser.
Die streng mathematische und zugleich „praktisch-juristische“ Tätig
keit des heutigen Landmessers hat aber veranlaßt, daß er zur Über
tragung und planmäßigen örtlichen wie kartlichen Darstellung aller der
jenigen Ingenieurarbeiten herangezogen wurde, die mit dem Grundbesitz
in nähere Berührung kommen oder zu seiner besseren Ausnutzung not
wendig sind und die eine unbedingte Sicherheit für die Richtigkeit von
Maß und Zahl verlangen. Es hat sich dabei herausgestellt, daß für viele
dieser Ingenieurarbeiten der Landmesser sich als der bei weitem ge
schickteste auch bezüglich ihres Entwurfes erwies, und so sind diese ur
sprünglichen Ingenieurarbeiten an den Landmessser übergegangen und
haben die Kategorien der Verkoppelungs-, der Eisenbahn- und der Stadt-
Landmesser erzeugt, deren Tätigkeit in Wirklichkeit gegenwärtig eben
sosehr die von Ingenieuren wie von Landmessern zu sein pflegt.
Man könnte sie demgemäß w'eit zutreffender als „Vermessungs
ingenieure“ bezeichnen, wie dieses in der Tat im Königreich Sachsen
und in Mecklenburg schon jetzt geschieht.