6. Der Straßenbau (einschl. der Straßenbahnen). 241
sind und ebensowohl von dessen praktischer Routine wie von dem gerade
vorliegenden örtlichen Bedürfnisse abhängen. Sie werden aber trotzdem
im Prinzipe allenthalben gleich und insofern für den absteckenden und
prüfenden Landmesser wissenswert sein, als er bei seinen Arbeiten darauf
zweckentsprechende Rücksicht nehmen muß und nicht etwa in Unkenntnis
der eingehaltenen Grundsätze Dinge beanstandet, die jeder Bauaufseher
als selbstverständlich betrachtet. Die wichtigsten Punkte sind in Kürze
folgende:
1. Bordkante und Dammkrone liegen stets in gleicher Höhe. Der
Damm fällt nach beiden Seiten von der Achse aus dachförmig ab
und erzeugt auf diese Weise an der Bordkante einen annähernd
senkrechten Absatz, den man „Auftritt“ nennt. Dieser ist bei neueren
großstädtischen Straßenanlagen, wie schon früher erwähnt, in der
Regel nicht tiefer wie 12—13 cm und nicht kleiner wie 8 cm. Sind
die Längs-Straßenneigungen größer als 1 : 400, so kann der Auftritt
allenthalben gleich hoch, nämlich 12—13 cm sein, bei kleineren Ge
fällen und nahezu horizontaler Lage soll er zwischen dem Höchst-
und Mindestmaß derart wechseln, daß das den höchsten und niedrigsten
Auftritt verbindende Rinnen-Gefälle nicht kleiner als 1:400, bei
rauhem Pflaster nicht weniger als 1 : 200 ist, wonach sich die Ent
fernung der Einlaufschächte (Gullys) richtet.
An den Straßenkreuzungen sind bei nahezu wagerechter oder gering
geneigter Straßenlage stets die niedrigen Auftritte, also die Wasser
scheiden oder Sattelpunkte der Rinnen anzulegen, welche demnach
nach den Mitten der Baublockgrenzen hin entwässern.
Sind Gullys an Straßenkreuzungen unvermeidlich (infolge starken
Straßengefälles), so sind sie so anzuordnen, daß sie stets einen bis
einige Meter hinter der Straßen- oder Baufluchtlinie querlaufender
Straßen zurückliegen, damit die Fußgängerwege über die Dämme
tunlichst trocken bleiben.
An den Dammkronen treffen die Seitenneigungen nicht scharfkantig
zusammen, sondern werden durch einen kleinen Bogen konvex abge
rundet; ebenso wird der Übergang zu den Rinnen durch kleine
Konkavbogen vermittelt, so daß das Querprofil des Dammes wie ein
Dach mit abgerundeter First und leicht hochgebogenen Tropfenfällen
erscheint.
Die aufrechtstehende Fläche des Auftritts der Kantensteine befindet
sich nicht in einer senkrechten Ebene, sondern weicht nach dem Bürger
steige zu um 3—7 cm ab, derart, daß die untere (Sohlen-) Linie bei
tiefstem Auftritt die planmäßige Entfernung von der Straßenachse
hat, während die eigentliche Bordkantenlinie an jeder Dammseite um
die sog. „Fase“ weiter ab und näher an die Straßenfluchtlinie heran-
Abendroth, Der Landmesser im Städtebau. 2. Aufl. 16