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eifernden und sich bekämpfenden Einzelbestrebungen umfaßt, das Pro
gramm. nach welchem die private und öffentliche Bautätigkeit, sowie
der große und kleine Verkehr sich richten sollen.“
Ähnliche Erklärungen haben Geheimer Baurat Professor R. Bau
meister zu Karlsruhe in seinen „Stadt-Erweiterungen“ und im „Straßen
bau“ (Baukunde des Ingenieurs), Professor Henrici zu Aachen, Regierungs
rat und Direktor Camillo Sitte in Wien, Stadtbaumeister Josef Röttinger
in Wien, Professor Theodor Goecke in Berlin und andere bekannte
Vertreter des Städtebaues in den verschiedensten Gestalten und bei den
verschiedensten Gelegenheiten veröffentlicht, so daß dadurch der Begriff
„Städtebau“ hinlänglich festgelegt erscheint.
Wir begegnen diesem ganz modernen Begriffe zuerst kurz nach dem
Erscheinen des preußischen Fluchtliniengesetzes in dem 1876 herausge
gebenen R. Baumeisterschen Werke über „Stadterweiterungen“, das den
Reigen der inzwischen recht zahlreich gewordenen Werke und Abhand
lungen über Städtebau eröffnete. Die ästhetische Seite des letzteren hat
zuerst Camillo Sitte in seinem epochemachenden Buche „Der Städtebau
nach seinen künstlerischen Grundsätzen, Wien 1889“ eingehend beleuchtet
und damit den Weg zu zeigen versucht, welchen die moderne Städtebau
kunst gehen muß, soll sie nicht in der unschönsten und schablonenhaftesten
Weise verflachen, wie sie es in den amerikanischen und auch in einigen
schnell entwickelten deutschen Städten bis zum Erscheinen des Sitteschen
Werkes bereits getan hatte. Ein Jahr später (1890) erschienen fast zu
gleicher Zeit R. Baumeisters „Straßenbau“, im Handbauch der Baukunde
(Abteilung III, Baukunde des Ingenieurs) und J. Stübbens „Städtebau“
im Handbuch der Architektur, welche beiden Werke in umfassendster
Weise das neue Fach behandelten und zuerst alles das besprachen, was
zum „Städtebau“ nach den oben gegebenen Erklärungen notwendig ist.
Das eine ist wissenschaftlicher, das andere künstlerischer und praktisch
verständlicher gehalten. Beide zusammen aber geben einen reichen Schatz
von Anhaltspunkten für den Stadtingenieur und mit ihm zugleich auch
insbesondere für den Stadtvermessungsingenieur, der sich ebenso wie
jener den neuen Erscheinungen nicht fremd gegenüberstellen konnte.
Dieser Schatz hat sich im letzten Jahrzehnt in steigender Tendenz
vermehrt. Zuerst hat 1902 Chr. Nußbaum (Hannover) in seinem n Leit
faden der Hygiene“ versucht, die bis dahin immerhin noch etwas wild
wuchernden neuen Ideen zusammenzufassen und zu einem geregelten Ge
deihen zu bringen. Dann habe ich selbst 1903 (1. Auflage) und 1905
(2. Auflage) in meinem Leitfaden für kommunale Verwaltungsbeamte und
Gemeindetechniker „Die Aufstellung und Durchführung von amt-