Full text: Der Landmesser im Städtebau

7. Der Hochbau. 
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Zahlenwerk zwischen den Soll - Linien und den örtlichen Baulinien be 
stehen. 
Wenn die Polygon- usw. Linien genau parallel mit den Soll-Flucht 
linien angelegt sind, so wird die Absteckung und Überwachung letzterer 
für die einzelnen Bauten in der Weise zu geschehen haben, daß man sich 
mittelst eines kleinen Theodoliten in Abständen von 20—30 m dauerhafte 
kleine Marken einrichtet und diese für jede Absteckung durch Kreide 
schnurschlag verbindet. In diesen Schnurschlag werden dann die seit 
lichen Grenzen des beteiligten Bauplatzes eingebunden und durch Pfähle 
mit Nägeln oder _j J_ - (Winkel-) Zeichen, die scharf einzumeißeln sind, 
sorgfältigst vermarkt; ist der Schnittwinkel zwischen Polygonlinie und 
Seitengrenze spitzwinklig, so wird außerdem noch der rechtwinklige Ab 
stand des wirklichen Bauplatzeckpunktes und die Entfernung des Lot- 
Fußpunktes vom [_-Zeichen zu ermitteln sein. Das Stichmaß vom Winkel- 
Zeichen zum wirklich festzuhaltenden Bauplatzeckpunkte und alle für 
dieses Maß etwa gewonnenen und leicht verständlichen Meßproben sind 
dem Bauleiter mündlich und schriftlich anzugeben, was am besten in Form 
folgenden „Attestes“ geschieht, von dem eine zweite Ausfertigung dem 
Baupolizeiamte erteilt wird. 
Fluchtlinienanweisung. 
„Stadt. Vermessungsamt. den 19 . . 
Geschäftsbuch No. . . . 
Bescheinigung. 
Auf Antrag des 
vom ist heute an Ort und Stelle 
die Straßen- — Baufluchtlinie, Straßen- — Sockelhöhe für den Neu-, 
Umbau, die Einfriedigung des Grundstückes 
No. , . . 
von dem Unterzeichneten Landmesser (durch den ) 
nach Maßgabe untenstehender Haudzeichnung angewiesen worden. Die 
Innehaltung der in letzterer angegebenen Maße ist dem 
zur Pflicht gemacht. Prüfung der Bauflucht ist bis zum 
zu beantragen. 
(Folgt Handzeichnung.) 
Der Landmesser. 
. . te Ausfertigung für 
den Eigentümer — 
das Baupolizeiamt. 
Abendroth, Der Landmesser im Städtebau. 2. Aufl. 
Signaturenerklärung: 
(Folgen Zeichen 
angaben.)“ 
17
	        
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