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III. Der Landmesser im Städtebau.
verlangen; insbesondere betrifft dieses selbstverständlich alle Arbeiten des
Bauingenieurs, welche sich auf räumliche Absteckungen und Abmessungen
jeglicher Art in gegebener Örtlichkeit beziehen.
Da nun häufig innerhalb kurzer Zeit von den verschiedensten Ab
teilungen der allgemeinen Verwaltung und insbesondere des Bauwesens
unabhängig von den anderen über ein und dasselbe Objekt gleiche oder
ähnliche Maß- und Zahlenangaben verlangt werden, und die Ermittelung
dieser von jeder Amtsstelle ohne Rücksicht auf die gewöhnlich auch un
bekannte Ermittelung durch andere Amtsstellen geschieht, so ist es un
vermeidlich, daß meistens für an sich oft unbedeutende Arbeiten aus
gleichen Ursachen und zu gleichen Zwecken ganz unverhältnismäßig viele
Kosten verausgabt werden, ohne daß schließlich die zur Ausführung der
betreffenden Arbeiten von Natur aus berufene Verwaltungsstelle den ge
ringsten Gebrauch von den Ergebnissen dieser Arbeiten für ihre Haupt
zwecke machen kann. Werden aber aus den verschiedenen technischen
Bureaus einer größeren Gemeindeverwaltung alle diejenigen Techniker
herausgesucht und zusammengestellt, deren Ausbildung ursprünglich eine
vermessungstechnische ist und die sich noch gegenwärtig in der Hauptsache
mit Messungs- und Absteckungsarbeiten zu befassen haben, so kommt
sicherlich eine Schar zusammen, die wohl organisiert, und von einem
seiner Aufgabe völlig gewachsenen Landmesser überwacht, geleitet und
geschult, imstande ist, mit vereinten Kräften das doppelte und mehrfache
in bezug auf Güte und Umfang der Arbeit zu leisten, als die Summe ihrer
früheren Einzelleistungen günstigsten Falles zusammen betrug. Über die
Ersparnisse und über die verminderten Anstellungs-Verpflichtungen der
Stadtverwaltungen,' welche ihnen erwachsen, wenn sie vor der Neuein
richtung des städtischen Vermessungswesens gehörige Umschau in ihren
technischen Amtsstellen halten und aus ihnen alles brauchbare Techniker-
Material entziehen und sichten lassen, soll hier zunächst gar nicht ge
sprochen werden. Es sei angenommen, das erforderliche Personal sei
bereits vorhanden, und es sei jeder Amtsstelle in der Bau- und sonstigen
Verwaltung zur peinlichsten Pflicht gemacht, irgendwelche Messungen und
Absteckungen, sie heißen wie sie wollen, nicht anders als durch das ver
einigte städtische Vermessungsbureau machen zu lassen; wie muß nun dieses
organisiert sein, wenn alle Arbeiten möglichst unverzögert, gut und für
alle Zwecke und Zeiten verwertbar erledigt werden sollen?
Es muß als selbstverständlich vorausgesetzt werden, daß die Leitung
des gesamten vereinigten Stadtvermessungswesens in der Hand eines
staatlich geprüften und beeideten Landmessers und Vermessungsingenieurs
liegt, der die unerläßliche Übung und Erfahrung in allen bisher be
sprochenen Arbeitszweigen besitzt und von der Vorgesetzten Behörde so
gestellt ist, daß er hinter den übrigen leitenden Ingenieuren der Stadt-