Full text: Der Landmesser im Städtebau

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III. Der Landmesser im Städtebau. 
verlangen; insbesondere betrifft dieses selbstverständlich alle Arbeiten des 
Bauingenieurs, welche sich auf räumliche Absteckungen und Abmessungen 
jeglicher Art in gegebener Örtlichkeit beziehen. 
Da nun häufig innerhalb kurzer Zeit von den verschiedensten Ab 
teilungen der allgemeinen Verwaltung und insbesondere des Bauwesens 
unabhängig von den anderen über ein und dasselbe Objekt gleiche oder 
ähnliche Maß- und Zahlenangaben verlangt werden, und die Ermittelung 
dieser von jeder Amtsstelle ohne Rücksicht auf die gewöhnlich auch un 
bekannte Ermittelung durch andere Amtsstellen geschieht, so ist es un 
vermeidlich, daß meistens für an sich oft unbedeutende Arbeiten aus 
gleichen Ursachen und zu gleichen Zwecken ganz unverhältnismäßig viele 
Kosten verausgabt werden, ohne daß schließlich die zur Ausführung der 
betreffenden Arbeiten von Natur aus berufene Verwaltungsstelle den ge 
ringsten Gebrauch von den Ergebnissen dieser Arbeiten für ihre Haupt 
zwecke machen kann. Werden aber aus den verschiedenen technischen 
Bureaus einer größeren Gemeindeverwaltung alle diejenigen Techniker 
herausgesucht und zusammengestellt, deren Ausbildung ursprünglich eine 
vermessungstechnische ist und die sich noch gegenwärtig in der Hauptsache 
mit Messungs- und Absteckungsarbeiten zu befassen haben, so kommt 
sicherlich eine Schar zusammen, die wohl organisiert, und von einem 
seiner Aufgabe völlig gewachsenen Landmesser überwacht, geleitet und 
geschult, imstande ist, mit vereinten Kräften das doppelte und mehrfache 
in bezug auf Güte und Umfang der Arbeit zu leisten, als die Summe ihrer 
früheren Einzelleistungen günstigsten Falles zusammen betrug. Über die 
Ersparnisse und über die verminderten Anstellungs-Verpflichtungen der 
Stadtverwaltungen,' welche ihnen erwachsen, wenn sie vor der Neuein 
richtung des städtischen Vermessungswesens gehörige Umschau in ihren 
technischen Amtsstellen halten und aus ihnen alles brauchbare Techniker- 
Material entziehen und sichten lassen, soll hier zunächst gar nicht ge 
sprochen werden. Es sei angenommen, das erforderliche Personal sei 
bereits vorhanden, und es sei jeder Amtsstelle in der Bau- und sonstigen 
Verwaltung zur peinlichsten Pflicht gemacht, irgendwelche Messungen und 
Absteckungen, sie heißen wie sie wollen, nicht anders als durch das ver 
einigte städtische Vermessungsbureau machen zu lassen; wie muß nun dieses 
organisiert sein, wenn alle Arbeiten möglichst unverzögert, gut und für 
alle Zwecke und Zeiten verwertbar erledigt werden sollen? 
Es muß als selbstverständlich vorausgesetzt werden, daß die Leitung 
des gesamten vereinigten Stadtvermessungswesens in der Hand eines 
staatlich geprüften und beeideten Landmessers und Vermessungsingenieurs 
liegt, der die unerläßliche Übung und Erfahrung in allen bisher be 
sprochenen Arbeitszweigen besitzt und von der Vorgesetzten Behörde so 
gestellt ist, daß er hinter den übrigen leitenden Ingenieuren der Stadt-
	        
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