8. Die Erhaltung der Stadtpläne.
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unter direkter Aufsicht des Vorstehers steht, weil sie innigste Beziehungen
zu der Durchführung der Bebauungspläne hat. Wenn ihre Aufgaben nicht
durch dasselbe Personal erledigt werden können, das die Bebauungspläne
bearbeitet, so empfiehlt sich, die Kontrole in den Arbeitsräumen und die
Anweisung der weniger geübten Kräfte durch einen tüchtigen Vermessungs
techniker bewirken zu lassen, der ebenso gewandt in örtlichen Arbeiten
wie in schriftlichen und zeichnerischen ist, weil ihm außer der Führung
der Pachtregister und des Lagerbuches die örtliche Absteckung und An
weisung von Pachtstücken u. dergl. obliegen muß. Ihm müssen auch die
Feldhüter unterstellt sein, welche an bestimmten Tagen sowie bei un
gewöhnlichen Vorkommnissen sofort persönliche Meldung zu machen haben.
Er hat diese zu Protokoll zu nehmen und die Niederschrift dem Vorsteher
vorzulegen, welcher über die weitere Bearbeitung verfügt.
Die größte Unterabteilung wird in der Regel diejenige für Neuver
messung und Fortschreibung sein, welche unter der Aufsicht eines be
sonders tüchtigen Landmessers (in großen Städten „Oberlandmessers“) steht,
der die Angabe der zunächst in Angriff zu nehmenden Arbeiten und ihre
Erledigungsfristen durch die Registratur vom Direktor empfängt und nun
nach bestem Ermessen die Unterverteilung vorzunehmen und die Erledigung
örtlich und im Bureau technisch in allen Einzelheiten zu überwachen hat,
Er hat zu diesem Zwecke das betreffende Aktenstück mit Angabe des
Anfangsbuchstabens des Namens dem in Aussicht genommenen Erledigen
zuzuweisen, die Einzelheiten mit ihm zu besprechen, ihre richtige An
fertigung nach Rückgabe selbst oder durch geeignete Bureaukräfte zu
prüfen und sie mit kurzem Bericht durch die Registratur dem Vorsteher
zurückzugeben. Betreffen die Aufträge Fortschreibungsvermessungen in
schon fertigen Neumessungsgebieten, so hat die Registratur den Auftrags
schreiben die in Betracht kommenden Akten und Pläne beizufügen, bei
der Rückgabe festzustellen, ob sämtliche Vermessungswerke fortgeschrieben
sind, und darüber eine besondere Liste zu führen. Im Neumessungsbureau
müssen die wichtigsten Arbeiten, wie Grenzfeststellungen u. dergl., tun
lichst durch vereidete Landmesser ausgeführt werden; die häuslichen
Arbeiten und die eigentliche Stückvermessung werden vorteilhafter durch
gut geschulte Zeichner und geübte Vermessungstechniker erledigt.
Zu den Neuvermessungs- usw. Aufgaben gehören auch die Feinnivelle
ments zur Bestimmung von Höhenfestpunkten und die Ermittelung von
Hochwasserprofilen, sowie die dazu erforderlichen Fluß- usw. Nivellements
und die Schlußvermessungen zu den Wasser-, Kanalisations- und Straßen
bauten, deren Ergebnisse sämtlich in Akten und Plänen niedergelegt
werden; ihre Aufbewahrung und Erhaltung obliegt der Plankammer.
Alle Absteckungen für den WasserKanal- und Straßenbati und
für die Privatbauten werden am vorteilhaftesten einem oder einigen