Full text: Der Landmesser im Städtebau

8. Die Erhaltung der Stadtpläne. 
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unter direkter Aufsicht des Vorstehers steht, weil sie innigste Beziehungen 
zu der Durchführung der Bebauungspläne hat. Wenn ihre Aufgaben nicht 
durch dasselbe Personal erledigt werden können, das die Bebauungspläne 
bearbeitet, so empfiehlt sich, die Kontrole in den Arbeitsräumen und die 
Anweisung der weniger geübten Kräfte durch einen tüchtigen Vermessungs 
techniker bewirken zu lassen, der ebenso gewandt in örtlichen Arbeiten 
wie in schriftlichen und zeichnerischen ist, weil ihm außer der Führung 
der Pachtregister und des Lagerbuches die örtliche Absteckung und An 
weisung von Pachtstücken u. dergl. obliegen muß. Ihm müssen auch die 
Feldhüter unterstellt sein, welche an bestimmten Tagen sowie bei un 
gewöhnlichen Vorkommnissen sofort persönliche Meldung zu machen haben. 
Er hat diese zu Protokoll zu nehmen und die Niederschrift dem Vorsteher 
vorzulegen, welcher über die weitere Bearbeitung verfügt. 
Die größte Unterabteilung wird in der Regel diejenige für Neuver 
messung und Fortschreibung sein, welche unter der Aufsicht eines be 
sonders tüchtigen Landmessers (in großen Städten „Oberlandmessers“) steht, 
der die Angabe der zunächst in Angriff zu nehmenden Arbeiten und ihre 
Erledigungsfristen durch die Registratur vom Direktor empfängt und nun 
nach bestem Ermessen die Unterverteilung vorzunehmen und die Erledigung 
örtlich und im Bureau technisch in allen Einzelheiten zu überwachen hat, 
Er hat zu diesem Zwecke das betreffende Aktenstück mit Angabe des 
Anfangsbuchstabens des Namens dem in Aussicht genommenen Erledigen 
zuzuweisen, die Einzelheiten mit ihm zu besprechen, ihre richtige An 
fertigung nach Rückgabe selbst oder durch geeignete Bureaukräfte zu 
prüfen und sie mit kurzem Bericht durch die Registratur dem Vorsteher 
zurückzugeben. Betreffen die Aufträge Fortschreibungsvermessungen in 
schon fertigen Neumessungsgebieten, so hat die Registratur den Auftrags 
schreiben die in Betracht kommenden Akten und Pläne beizufügen, bei 
der Rückgabe festzustellen, ob sämtliche Vermessungswerke fortgeschrieben 
sind, und darüber eine besondere Liste zu führen. Im Neumessungsbureau 
müssen die wichtigsten Arbeiten, wie Grenzfeststellungen u. dergl., tun 
lichst durch vereidete Landmesser ausgeführt werden; die häuslichen 
Arbeiten und die eigentliche Stückvermessung werden vorteilhafter durch 
gut geschulte Zeichner und geübte Vermessungstechniker erledigt. 
Zu den Neuvermessungs- usw. Aufgaben gehören auch die Feinnivelle 
ments zur Bestimmung von Höhenfestpunkten und die Ermittelung von 
Hochwasserprofilen, sowie die dazu erforderlichen Fluß- usw. Nivellements 
und die Schlußvermessungen zu den Wasser-, Kanalisations- und Straßen 
bauten, deren Ergebnisse sämtlich in Akten und Plänen niedergelegt 
werden; ihre Aufbewahrung und Erhaltung obliegt der Plankammer. 
Alle Absteckungen für den WasserKanal- und Straßenbati und 
für die Privatbauten werden am vorteilhaftesten einem oder einigen
	        
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