Full text: Ausbildung und Prüfung der preussischen Landmesser und Kulturtechniker

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Einleitung. Angabe 1 bis 4. 
Ohne einige Begabung für Mathematik, Naturwissenschaften und 
Zeichnen sollte niemand den Beruf des Landmessers erwählen. Fast noch 
unentbehrlicher sind einige Eigenschaften des Charakters, vor allem Pflicht 
gefühl und Ausdauer in der Arbeit. 
Angabe 2. 
Dreijährige Dauer der besonderen Vorbereitung für das Fach. 
Durch die Landmesserprüfungsordnung vom 4. September 1882 und 
die abändernden Bestimmungen vom 12. Juni 1893 wird festgesetzt, dafs 
von der Vorbereitungszeit auf die Landmesserprüfung mindestens ein Jahr 
der praktischen Beschäftigung und den sogen. Probearbeiten (L. P. 0. § 8), 
und nach deren Erledigung mindestens zwei Jahre dem geodätischen 
Studium gewidmet sein sollen. Die Vorbereitung fordert also insgesamt 
mindestens drei Jahre. Eine unerhebliche Verkürzung dieser Zeit kann 
nach § 7 Nr. 2, eine erheblichere nach § 9 Nr. 1 ausnahmsweise und mit 
besonderer Bewilligung zugelassen werden. 
Angabe 3. 
Akademische Lehranstalten für das Landmesserstudium. 
An der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin N. 4, Invaliden- 
strafse 42, und an der Landwirtschaftlichen Akademie zu Bonn- 
Poppelsdorf sind seit Ostern 1883 Abteilungen für das geodätische Studium 
der Landmesser errichtet. Vor der Zulassung zur Landmesserprüfung 
wird eine mindestens zweijährige regelmäfsige Teilnahme an den geodätischen 
Studien verlangt. Doch mufs die einjährige praktische Lehrzeit dem 
Studium vorangegangen, seitens der Prüfungskommission zudem auf Grund 
der Probearbeiten des Kandidaten (Ang. 6) anerkannt sein, dafs er schon 
vor Eintritt in das Studium die nötigen praktischen Vorkenntnisse erworben 
hatte. Die blofse Zulassung zum geodätischen Studium begründet daher 
noch nicht dessen Anrechnung auf die vorgeschriebene zweijährige Studien 
zeit (Anlage T). 
Der Eintritt in die beiden obengenannten akademischen Lehranstalten 
unterliegt aufserdem noch besonderen, für alle Studierende dieser Hoch 
schulen gültigen Vorschriften. So wird an der Landwirtschaftlichen Hoch 
schule zu Berlin aufser den Nachweisen über die wissenschaftliche und 
technische Vorbildung noch ein amtliches Sittenzeugnis verlangt, und für 
den Fall, dafs der Eintretende noch minderjährig ist, die schriftliche Zu 
stimmung des Vaters oder Vormundes zum Besuch der Hochschule. 
Angabe 4. 
Umfang und Einrichtung der Studien. 
Die Studien des Landmessers umfassen, den Prüfungsvorschriften 
entsprechend, Mathematik, Geodäsie, Rechtskunde und Kulturtechnik. Dem
	        
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