Full text: Ausbildung und Prüfung der preussischen Landmesser und Kulturtechniker

Einleitung. Angabe 8 bis 10. 
7 
am Schlüsse jedes Semesters den Lehrern der kulturtechnischen Fächer 
vorzulegen ist und nach Beendigung des kulturtechnischen Studiums, in 
der Kegel also nach dem vierten Semester, dem Rektorat eingereicht wird. 
Das Gesuch um Ausstellung des Rektoratszeugnisses soll zur 
nämlichen Zeit wie die Anmeldung zur Landmesserprüfung eingereicht 
werden. Die betreffenden Landmesserkandidaten werden nämlich im Fache 
der Landeskulturtechnik einer umfassenderen Prüfung unter Hinzuziehung 
aufserordentlicher Examinatoren, der Fachlehrer für Bau- und für Boden 
kunde, unterworfen. Nur denen, die in dieser umfassenderen Prüfung 
mindestens das Prädikat „befriedigend’ 1 erhalten haben, wird nach dem 
Eintreffen ihrer Bestallung als Landmesser auch das Rektoratszeugnis 
ausgehändigt und somit der Weg zum Dienst der landwirtschaftlichen 
Verwaltung geöffnet. (Abschnitt IV, G und H. nebst Anmerkung zu H 
auf S. 80.) 
das vormals durch Bestehen der Prüfung für Kulturtechniker an den 
landwirtschaftlichen Hochschulen erworben ward, ist seit Ostern 1889 kein 
akademisches mehr, sondern soll denjenigen Landmessern Vorbehalten bleiben, 
welche nach drei- oder mehrjährigem Dienst in der landwirtschaftlichen Ver 
waltung eine Fachprüfung vorwiegend praktischer Richtung, die Prüfung 
der Vermessungsbeamten der /andivirtschaffliehen Verwaltung, bestanden 
haben. Landmesser, welche sich als landwirtschaftliche Techniker zu un 
abhängigem Gewerbebetrieb niederlassen und zuvor das Prädikat Kultur 
techniker erwerben wollen, müssen also auf einige Jahre in den Dienst 
der landwirtschaftlichen Verwaltung treten. (Abschnitt IV, D, S. 75.1 
Hiernach konnte und kann, wer nicht bestallter Landmesser war 
oder ist, das Prädikat Kulturtechniker überhaupt nicht erwerben, und 
niemand darf sich an der umfassenderen Prüfung in Kulturtechnik beteiligen, 
der nicht auch zur Landmesserprüfung zugelassen ist. Auf Grund dieser 
Beteiligung allein aber wird keinerlei Zeugnis ausgestellt (Ang. 8). — 
AVer, ohne Landmesser zu sein, ein Zeugnis über das Bestehen einer 
Prüfung im Fache Kulturtechnik zu erwerben wünscht, der betreibe vier 
Semester lang das Studium der Landwirtschaft, unterziehe sich dem 
landwirtschaftlichen Abgangsexamen und wähle dabei die Kulturtechnik 
als fakultatives Prüfungsfach. 
Der viersemestrige Lehrplan auf S. 8 besteht mit wenigen Än 
derungen an der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin seit 1888; 
Angabe 9. 
Das Prädikat Kulturtechniker, 
Angabe 10. 
Der geodätisch-kulturtechnische Lehrplai_
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.