Vorwort.
Die nachfolgenden Verordnungen und Erlasse sind aus den Akten
der Königlichen Landmesserprüfungskommission, sowie denen der Geodätisch-
Kulturtechnischen Abteilung an der Königlichen Landwirtschaftlichen Hoch
schule zu Berlin zusammengestellt worden und bestimmt, denen, die den
Beruf des Landmessers erwählt haben, Aufschlufs zu geben darüber, welche
Schulbildung sie zu erwerben und welche weiteren Stufen der fachlichen
Vorbereitung sie zu durchschreiten haben, um die Bestallung als Land
messer und, erwünschten Falles, im Dienste der landwirtschaftlichen Ver
waltung das Prädikat Kulturtechniker zu erlangen.
Um den Beteiligten einen raschen Überblick über den Ausbildungs
gang des Landmessers zu gewähren, hat der Unterzeichnete die wichtigsten
Bestimmungen nochmals in der Einleitung zusammengestellt und Rat
schläge beigefügt, wie er deren in seinem Amte auf Anfragen oft zu er
teilen hat.
Diese Schrift erschien zuerst im Frühjahr 1887, zum zweitenmal 1893.
Beiden Auflagen hat die Verlagsbuchhandlung nach Bedürfnis Nachträge
beigefügt und diese den Käufern des Buches auf Ansuchen kostenfrei ge-
liefert. Zur Aufnahme von Nachträgen ist diesmal eine Mappe am Ende
des Buches vorgesehen.
Berlin, August 1903.
Der Torstand
der Geodätiseh-Kulturteehnisehen Abteilung an der Landwirtschaftlichen
Hochschule.