Full text: Ausbildung und Prüfung der preussischen Landmesser und Kulturtechniker

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Heranbildung der landw. Vermessungsbeamten. K. L. 
ich hiermit, dafs es fernerhin genügt, wenn diejenigen Landmesser, welche 
im diesseitigen Ressort beschäftigt werden wollen, der betreffenden Behörde 
bei der Anmeldung eine allgemeine Bescheinigung über die erfolgte Teil 
nahme an den für den kulturtechnischen Kursus als obligatorisch vor 
geschriebenen Vorlesungen einreichen, und dafs demgemäfs von Beibringung 
eines ausdrücklichen Zeugnisses über den fleifsigen“ Besuch der Vor 
lesungen Abstand zu nehmen ist. Bezüglich der in Betracht kommenden 
Übungen verbleibt es bei der getroffenen Anordnung wegen Vorlegung 
eines Zeugnisses Uber den fleifsigen“ Besuch derselben. 1 ) Es wird hier 
bei noch besonders darauf aufmerksam gemacht, dafs diese Bescheinigung 
schon bei der Anmeldung zum Dienst bei der Generalkommission und 
nicht erst später bei der Meldung zum Examen vorzulegen ist. 
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 
L. 
Aus einer Ministerialverfügung an sämtliche Generalkommissionen, betreffend 
Feststellung der Termine für die Fachprüfung ihrer Vermessungsbeamten, 
vom 10. Februar 1893. 
Im Anschlufs an meine allgemeine Verfügung vom 18. April 1891 
will ich die Vorschriften über die Prüfung der Vermessungsbeamten der 
landwirtschaftlichen Verwaltung vom 8. Dezember 1888 und die Vor 
schriften vom 18. April 1891 über die Prüfung der Bewerber um Zeichner 
stellen bei den königlichen Generalkommissionen dahin abändern, dafs die 
Prüfung halbjährlich und zwar in der Regel in den Monaten Februar 
oder März und Oktober oder November stattfinden soll (§ 2). 
Hieraus folgt, dafs die Gesuche um Zulassung zur Prüfung den 
Präsidenten der Generalkommissionen bis zum 15. Dezember und 15. August 
und durch diese dem Vorsitzenden der Prüfungskommission zum 1. Januar 
und 1. September vorzulegen sind (§ 3). 
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 
] ) Das Muster eines Rektoratszeugnisses, Anlage zu G, S. 79. nimmt auf 
vorstehende Restimmungen bereits Rücksicht.
	        
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