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Anlagen. F. und G.
Tracieren, teilnehmen wollen, wird Ihrem eigenen Urteile über das Mals
Ihrer durch frühere Studien schon erworbenen Kenntnisse anheimgestellt
und Ihnen dabei empfohlen, durch Hospitieren in den betreffenden Vor
lesungen und durch Besprechung mit den betreffenden Dozenten sich
hierüber Ihr eigenes Urteil zu bilden.
Als Prüfungsarbeit wird Euer Wohlgeboren zu Beginn des zweiten
Semesters die Bearbeitung eines gröfseren kulturtechnischen Projekts auf
gegeben werden, deren Zensierung die Grundlage eines am Schlüsse des
gedachten Semesters abzuhaltenden mündlichen Examens über den Inhalt
der gehörten Vorlesungen bilden wird. Hierbei würde auch die kultur-
technische Seite der von Ihnen schon früher gehörten Vorlesungen über
Mechanik, Hydraulik, Wasser- und Wegbau Berücksichtigung finden.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Anlage G.
Zu Ang. 15 und Anlage F.
Aus einer Ministerialverftigung an den Rektor der Landwirtschaftlichen Hoch
schule zu Berlin, betreffend die Prüfung von Regierungsbauführern und Bau
meistern in Kidturtechnik, vom 29. Mai 1884.
Wünscht ein für das Ingenieurfach geprüfter Regierungsbau
meister darzutun, dafs er sich in einem solchen Mafse mit kulturtechnischen
Studien beschäftigt hat, um bei der Besetzung von Landesmeliorations-
Baubeamtenstellungen Berücksichtigung zu verdienen, so sind für diese
Fälle der Studiengang und diejenigen Vorschriften über eine anzufertigende
kulturtechnische Prüfungsarbeit nebst daran anknüpfendem mündlichen
Examen zu befolgen, welche diesseits für die mit einem Regierungs
stipendium 1 ) zum Studium der Kulturtechnik ausgestatteten Baumeister
erlassen worden sind und welche Euer Hochwohlgeboren unter dem 26. April,
betreffend das Studium resp. Examen des Regierungsbaumeisters N. N., mit
geteilt wurden. 2 ) Ich bemerke hierbei ausdrücklich, dafs die Baumeister
durch die Absolvierung eines solchen kulturtechnischen Kursus weder ein
absolutes noch auch ein Vorzugsrecht bei der Besetzung von Landes-
meliorations-Baubeamtenstellen erwerben, sondern dafs die landwirtschaft
liche Verwaltung es sich nach wie vor Vorbehalten mufs, bei der Auswahl
J ) Das Stipendium beträgt auf 1 Jahr 1500 Mk. Es wird alljährlich vom
Minister für Landwirtschaft abwechselnd der Landwirtschaftlichen Hochschule in
Berlin und der Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf überwiesen und
vom Minister der öffentlichen Arbeiten verliehen. Ang. 15.
2 1 Siehe Anlage F.