Full text: Ausbildung und Prüfung der preussischen Landmesser und Kulturtechniker

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Anlagen. F. und G. 
Tracieren, teilnehmen wollen, wird Ihrem eigenen Urteile über das Mals 
Ihrer durch frühere Studien schon erworbenen Kenntnisse anheimgestellt 
und Ihnen dabei empfohlen, durch Hospitieren in den betreffenden Vor 
lesungen und durch Besprechung mit den betreffenden Dozenten sich 
hierüber Ihr eigenes Urteil zu bilden. 
Als Prüfungsarbeit wird Euer Wohlgeboren zu Beginn des zweiten 
Semesters die Bearbeitung eines gröfseren kulturtechnischen Projekts auf 
gegeben werden, deren Zensierung die Grundlage eines am Schlüsse des 
gedachten Semesters abzuhaltenden mündlichen Examens über den Inhalt 
der gehörten Vorlesungen bilden wird. Hierbei würde auch die kultur- 
technische Seite der von Ihnen schon früher gehörten Vorlesungen über 
Mechanik, Hydraulik, Wasser- und Wegbau Berücksichtigung finden. 
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 
Anlage G. 
Zu Ang. 15 und Anlage F. 
Aus einer Ministerialverftigung an den Rektor der Landwirtschaftlichen Hoch 
schule zu Berlin, betreffend die Prüfung von Regierungsbauführern und Bau 
meistern in Kidturtechnik, vom 29. Mai 1884. 
Wünscht ein für das Ingenieurfach geprüfter Regierungsbau 
meister darzutun, dafs er sich in einem solchen Mafse mit kulturtechnischen 
Studien beschäftigt hat, um bei der Besetzung von Landesmeliorations- 
Baubeamtenstellungen Berücksichtigung zu verdienen, so sind für diese 
Fälle der Studiengang und diejenigen Vorschriften über eine anzufertigende 
kulturtechnische Prüfungsarbeit nebst daran anknüpfendem mündlichen 
Examen zu befolgen, welche diesseits für die mit einem Regierungs 
stipendium 1 ) zum Studium der Kulturtechnik ausgestatteten Baumeister 
erlassen worden sind und welche Euer Hochwohlgeboren unter dem 26. April, 
betreffend das Studium resp. Examen des Regierungsbaumeisters N. N., mit 
geteilt wurden. 2 ) Ich bemerke hierbei ausdrücklich, dafs die Baumeister 
durch die Absolvierung eines solchen kulturtechnischen Kursus weder ein 
absolutes noch auch ein Vorzugsrecht bei der Besetzung von Landes- 
meliorations-Baubeamtenstellen erwerben, sondern dafs die landwirtschaft 
liche Verwaltung es sich nach wie vor Vorbehalten mufs, bei der Auswahl 
J ) Das Stipendium beträgt auf 1 Jahr 1500 Mk. Es wird alljährlich vom 
Minister für Landwirtschaft abwechselnd der Landwirtschaftlichen Hochschule in 
Berlin und der Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf überwiesen und 
vom Minister der öffentlichen Arbeiten verliehen. Ang. 15. 
2 1 Siehe Anlage F.
	        
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