Bild ein zweidimensionales, liegt es also seiner ganzen Aus
dehnung nach auf einer vorgegebenen Fläche, insbesondere in einer
Ebene, so wird dasselbe ein „graphisches Bild“ oder ein „Bild“
im engeren Sinne des Wortes genannt.
Die erwähnte Fläche oder speciell die Ebene, auf welcher die
Darstellung bewerkstelligt wird, heißt sodann die „Bildfläche“, die
„Projectionsfläche“ oder speciell die „Bild- oder Projectionsebene“.
Eine jede Abbildung muss, sofern sie den in der oben angeführten
Definition gestellten Forderungen genügeleisten soll, mit dem Originale
in einem bestimmten gesetzmäßigen Zusammenhänge stehen.
Das Gesetz, nach welchem das „Abbild“ irgend eines Originales
ermöglicht wird, heißt das „Abbildungsgesetz“.
Alle wie immer gearteten Abbildungsgesetze haben ein gemein
schaftliches allgemein gütiges Merkmal, welches wir durch nachstehende
einfache Überlegung kennzeichnen wollen.
Ein jedes Gesetz ist eine logische Verknüpfung von Ursache und
Wirkung oder von Ursprünglichem und Abgeleitetem von solcher
Beschaffenheit, dass untereinander gleichen Ursachen im allgemeinen
stets untereinander gleiche Wirkungen entsprechen, oder dass gleich
artigem Ursprünglichen stets auch gleichartiges Abgeleitete entspricht.
Bringen wir das eben Gesagte mit dem vorerwähnten „Abbil
dungsgesetze“ in Verbindung, so werden wir finden, dass die dies
bezügliche Bedeutung keine andere sei, als dass die „Abbilder gleich
artiger Theile“ des abzubildenden Originales wieder untereinander
gleichartig erscheinen müssen. So werden beispielsweise, da sich
sämmtliche geometrische Gebilde als aus Punkten zusammengesetzt
denken lassen, die Bilder sämmtlicher Punkte, welche nach einem und
demselben Gesetze abgebildet werden, wenn auch nicht absolut wieder
Punkte, so doch andere ebenfalls untereinander gleichartige Gebilde,
etwa gerade Linien oder Curven einer und derselben Gattung etc.
sein müssen.
Von dieser allgemeinen Regel gibt es allerdings einzelne Aus
nahmen, wobei aber gewisse anderweitige Umstände, wie allenfalls
besondere Lagenverhältnisse u. dgl. die maßgebende Rolle spielen.
Als oberstes gemeinsames Princip aller wie immer gearteten
Abbildungsgesetze gilt daher:
n Die Abbildungen untereinander gleichartiger Elemente eines
Gebildes sind im allgemeinen wieder untereinander gleichartig. “
Aus der Gesetzmäßigkeit irgend einer Abbildungsmethode folgt
aber weiters noch eine bestimmte Beziehung zwischen den einzelnen
Elementen des Originales und den ihnen entsprechenden Abbildungen.