3
die
die
g\e\cV
nander
und
wieder
etc.
Äus-
.rteten
eines
jde folgt
inzelnen
ldungen.
Die Natur dieser gegeuseitigen Beziehung wollen wir hier in aller
Kürze näher erörtern.
Ist r ein beliebiges Original und y dessen nach irgend einem
Gesetze erfolgte Abbildung, so können wir uns das Original r stets
in Punkte P.. . aufgelöst denken. Die Abbildungen dieser einzelnen
Punkte P... werden im allgemeinen auf Grund des vorher aus
gesprochenen Principes gewisse untereinander gleichartige geome
trische Gebilde p... sein. Ob aber p... wieder Punkte, oder
Geraden, Curven oder sonstige Gebilde sein werden, wird lediglich
von der Natur des Abbildungsgesetzes abhängen.
Um die „Abbildung“ p eines Punktes P zu erhalten, wird stets
eine gewisse geometrische Operation, welche, nebenbei bemerkt, den
wesentlichen Inhalt des Abbildungsgesetzes ausmacht, zu vollziehen
sein, als deren beide Endglieder wieder P und p erscheinen müssen.
Die nämliche Operation dient ebenso, jedoch in umgekehrter Folge,
zur Herleitung eines Originalpunktes P aus der ihm entsprechenden
Abbildung p.
Aus dieser einfachen Betrachtung folgt unmittelbar, dass sich
die zu verschiedenen Punkten P... gehörende Abbildungsoperation, also
auch die ^Resultate derselben, d. h. die Abbildungen p... dieser Punkte,
im allgemeinen durch ihre Lage von einander unterscheiden müssen
und umgekehrt, oder kurz, dass nicht irgend einem P ein jedes be
liebige p und umgekehrt, entsprechen könne.
Durch diese Auseinandersetzungen ist aber keineswegs gesagt,
dass einem jeden P nur ein einziges p und jedem einzelnen p nur ein
einziges P entspreche; es wird vielmehr im allgemeinen Abbildungs
falle die Beziehung eine derartige sein, dass einem Punkte P eine
bestimmte Anzahl — m — von Individuen p, und umgekehrt einer Ab
bildung p eine bestimmte Anzahl — n — von Originalpunkten ent
sprechen. In diesem Falle nennt man die „Abbildungsbeziehung
oder Abbildungs verwan dtschaft eine m-n - d eutige“. Es
kann selbstverständlich auch der mögliche Fall eintreten, dass m oder
n unendlich groß wird, ohne dass hiedurch gleichzeitig ein Aufhören
der Gesetzmäßigkeit der Abbildung bedingt würde.
Aus einer jeden beliebigen m-w-deutigen Abbildungsverwandt
schaft wird man eine gewisse Anzahl von Eigenschaften der abgebil
deten Originalgebilde ableiten können.
Haben jedoch die Abbildungen der Originale den früher aus
gesprochenen Anforderungen, „dass aus denselben die Form, Größe
und Lage des betreffenden Originales direct oder doch vermittelst
einfacher geometrischer Constructionen gefunden werden sollen“,, zu ent-
l*