Als specieller Fall zweier sich schneidenden Geraden sind
zwei parallele Geraden zu betrachten.
Der Schnittpunkt zweier parallelen Geraden liegt in
unendlicher Entfernung. Dasselbe gilt demnach auch von dessen
schiefen Projectionen.
Zwei parallele Geraden werden somit in schiefer Projection da
durch charakterisiert erscheinen, dass sowohl deren schiefe oder
Bildeben-Projectionen l s und l s (Taf. XXIV, Fig. 382) als auch die
schiefen Projectionen V s und V 9 ihrer Grundrisse untereinander pa
rallel sind.
§. 355.
Wir haben bereits gesehen, dass ein Punkt in einer Ebene durch
zwei in der Ebene liegende, durch denselben Punkt gehende Geraden
festgestellt werden kann und haben weiter nachgewiesen, dass durch
diese beiden Geraden auch die jProjectionen des Punktes bestimmt
seien. Gleichzeitig wurde auch festgestellt, dass diese Projectionen auf
einer zur Grundlinie normalen Geraden liegen.
Liegt ein Punkt in einer Ebene E, so genügt selbstver
ständlich eine einzige durch den Punkt gehende Gerade in
der Ebene, um diesen zu bestimmen.
Ist beispielsweise die schiefe Projection p s (Taf. XXIV, Fig. 383)
eines in der Ebene E V E’ h liegenden Punktes gegeben, so wird die Lage
dieses Punktes in der Ebene vollkommen bestimmt sein, wenn dessen
zweite Projection, d. i. die schiefe Projection seines Grundrisses, mit
Hilfe irgend einer in der Ebene liegenden, durch den Punkt gehenden
Geraden ermittelt werden kann.
Denken wir uns nämlich durch p s eine beliebige Gerade l s so
gezogen, dass sie einen Punkt v mit E v und einen zweiten Ji s mit E‘ h
gemein hat, so kann diese Gerade offenbar als die schiefe Projection
einer durch den Punkt p geführten, in der Ebene E v E' h liegenden
Geraden betrachtet werden. Die schiefe Projection l' s oder v‘Ti s des
Grundrisses dieser Geraden wird auf bekannte Weise ermittelt und die
schiefe Projection p' s des Grundrisses des gegebenen Punktes erhalten,
indem wir den Schnitt von A' s mit der durch p s zur Grundlinie nor
mal gezogenen Geraden suchen.
Zu dem gleichen Resultate führt jede andere in der Ebene E
durch den Punkt p gezogene Gerade.
Häufig wird man mit Vortheil jene durch p gehende Gerade
(l$V 8 ) (Taf. XXIV, Fig. 383) wählen, welche zur Bildflächtrace E v
parallel ist, oder auch von jener Geraden Gebrauch machen können,
welche eine zur Grundrisstrace (Taf. XXIV, Fig. 378) parallele Lage hat.