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so folgt, weil in
auch
aus, als dass die
Torsallinie mit
den zur Torsal-
zusammenfällt,
die Regelfläche
och die Spitze A
mithin
ergegeben, sagt aus,
n einer Spitze
r dass jede durch
elfläche in der
laher auch, dass die
mtliche Spitzen
dem Grade und
iehung, welche sich
den Grad, mit P
inien einer Regel
ler Regelfläche mit
gte Curven werden,
•dnung und P-ter
weise eindeutig,
1 a 2 solche voraus-
len der Regelfläche
ren C x und C 2 als
als correspon-
, welche die Curven
en.
b e n e n T x und P 2
i t t und a x a q resp.
t„ und a x a 2 bestimmt sind, in entsprechenden Punkten a x und a„ von
C x und C 2 eindeutig entsprechen.
Diese Paare von Tangentialebenen umhüllen zwei Developpable
i), und D 2 , welche von den Ebenen E x und E q in den Curven C t
resp. C 2 der P-ten Classe und mithin auch von einer beliebig an
genommenen Ebene P in zwei Curven K x und K q der P-ten Classe
geschnitten werden.
Auch die Tangenten dieser Curven K x und K„ entsprechen sich
ein-deutig, da sie die Schnittgeraden der Ebene P mit den einander
entsprechenden Tangentialebenen T x und T q darstellen. Der geome
trische Ort S, der Durchschnittspunkte entsprechender Tangenten
dieser Curven K x und K q ist aber bekanntlich (Satz 109, Band II)
eine Curve 2P-ter Ordnung.
Berücksichtigen wir weiters, dass je zwei entsprechende Tan
gentialebenen T x und 1\ durch dieselbe Erzeugende der Regelfläche
gehen, so ist einleuchtend, dass der vorgenannte Ort S mit dem Schnitte
der Regelfläche und der Ebene P identisch sei.
Nachdem aber der besagte Schnitt von der Af-ten Ordnung und
nicht, wie vorher gefunden wurde, von der 2P-ten Ordnung ist, so
folgt, dass der Rest des Ortes S aus 2P — M Geraden bestehen
müsse, dass also 2P—M Paare entsprechender Tangenten von K x
und K„ in je eine Gerade zusammenfallen, oder mit anderen
Worten, dass es unter den Punkten der beiden Curvön C x und C 2 ,
welche auf einer und derselben Erzeugenden der Regelfläche liegen,
2 P — M Paare von der Beschaffenheit gibt, dass die Tangentialebenen
der Regelfläche in denselben die Ebene P in einer und derselben
Geraden schneiden.
Zu diesen Punktepaaren gehören vor allem jene, welche auf
den Curven C x und C q durch die T Torsallinien der Regelfläche be
stimmt werden, sowie ferner jene Punkte, welche beiden Curven C x
und C 2 gemeinschaftlich sind, d. h. jene M Punkte, in welchen die
Regelfläche von der Schnittgeraden der beiden Curvenebenen E x und
E q getroffen wird.
Hieraus ergibt sich die Beziehung:
T + M = 2P — M
oder
T = 2 (P — M).
Die Anzahl der Torsallinien einer Regelfläche ist
somit der doppelten Differenz zwischen „Rang“ und
„Grad“ dieser Fläche gleich.