Sechster Abschnitt.
Beleiichtungs - Intensitäten.
XXI. Capitel.
§. 411.
Die Grundzüge, nach welchen die geometris che Ausmittelung
der speciellen Beleuchtungsverhältnisse gesetzmäßig geformter Ober
flächen erfolgt, wurden bereits in den Vorbemerkungen zur Schatten
lehre überhaupt erörtert und festgestellt.
Wie dortselbst näher ausgeführt wurde, sind wir bisher an
gewiesen, einerseits „Parallelbeleuchtung“ und andererseits „Pa-
rallelprojectionen“ vorauszusetzen und weiters, aus begründeten
Ursachen gezwungen, uns bloß auf die Angabe der „absoluten
Beleuchtungsintensitäten“ zu beschränken, also auch von den
Modificationen der Beleuchtung abzusehen, welche sich
durch die Verschiedenheit des Ausstrahlungswinkels der von der be
leuchteten Fläche in das Auge (Projectionscentrum) gelangenden reflec-
tierten Lichtstrahlen ergeben.
Unter diesen Gesichtspunkten zeigt es sich, dass die Intensität
irgend eines Punktes der Oberfläche dem Sinus desjenigen
Winkels, welchen der einfallend e Lichtstrahl mit der
betreffenden Tangentialebene bildet, direct propor
tional sei.
Setzen wir die Beleuchtungsintensität der zur Licht
strahlenrichtung senkrechten Ebene gleich 1, so wird die
Intensität irgend eines beliebigen Punktes dem Sinus des obbezeich-
neten Winkels direct gleich sein.
Für alle in der Folge zu lösenden Probleme werden wir durch
wegs eine zehnstufige Beleuchtungsscala zugrunde legen,
deren Schema in Fig. 175, Taf. XXVI, entworfen, resp. dargestellt
wurde.