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Denken wir uns das rechteckig^ Ebenenstück (4 0, Ä 0')
(Taf. XXVI, Fig. 175) durch darauf senkrecht auffallende Lichtstrahlen
l beleuchtet und dasselbe nach und nach in die bildfläch-projicierenden
Lagen 0E v , OE 2 OE lo gebracht, so ist sofort ersichtlich, dass
sich die absolute Beleuchtungsintensität 'dieser Ebenen, sowie die
Querschnitte der ihnen entsprechenden Lichtprismen, also so wie
die Strecken 00, 01, 02, 03,....010 verhalten werden.
Besagte Strecken sind für OA — 1 offenbar nichts anderes, als
die Sinuse jener Winkel, welche die Lichtstrahlenrichtung mit
der jeweiligen Ebene bildet. Werden diese (sowie in Fig. 175, Taf. XXVI)
der Ordnung nach gleich:
1-0, 0-9, 0’8 0*1, 0-0
angenommen, so vergegenwärtigen uns die zugehörigen Ebenen jene
Lagen gegen den Lichtstrahl, denen der Leihe nach auch die Inten
sitäten :
1*0, 0-9, 0*8, 0-7, 0-6, 0 5, 0-4, 0-3, 0-2, 0-1, 0*0
zukommen.
Bei der Durchführung in Farben pflegt man, wie bereits bei
früherer Gelegenheit gesagt wurde, in der Kegel jene Stelle der be
leuchteten Fläche, deren Intensität zwischen 1 -0 und 0*9 liegt, weiß
zu belassen, während man die Stellen der Fläche von den Intensitäten
09 bis 0*8 mit einem einfachen Farbentone, jene von den Inten
sitäten 0 - 8 bis 0’7 mit dem nämlichen Farbentone, jedoch zweifach,
ferner jene von den Intensitäten 0*7 bis 0 - 6 mit dem gleichen Farben
tone dreifach u. s. w. belegt, so dass man für all jene Stellen,
denen die Intensität O’O entspricht, welche also im Selbstschatten
liegen, den zehnfachen Farbenton aufzutragen haben wird.
Die Grenzen der auf diese Weise erhaltenen Zonen bilden die
Isophoten:
0-9, 0*8, 0-7, 0*6 0*1, 0-0,
welche man deshalb auch, der besseren Übersicht wegen, bei der vor
zunehmenden Schattierung nach der Anzahl der Farbentöne,
welche die durch die besagten Isophoten begrenzten Zonen zu
erhalten haben, zu bezeichnen pflegt. Die Bezeichnung wird sonach,
wie selbstverständlich, eine in Bezug auf die erstere inverse sein
müssen, so zwar, dass der Isophote 0-9 die Zahl 1, der Isophote 0*8
die Cote 2 etc. etc. und folglich der Isophote 0*0 (Selbstschatten
grenze) die Cote 10 entspricht.
Für die Lichtunterschiede im Selbstschatten macht
man, wie schon bei früherer Gelgenheit gesagt, die Annahme, dass