2 Kap. c. Unregelmäßige Linien und Figuren. 91
(wenn es nämlich nicht auf eine sehr große Genauigkeit
ankommt.)
Man würde demnach, nach §. 82 und 83 jede Ab-
sci'sse und Ordinate, oder die Diagonalen und Seiten der
zu p gehörenden Figur, in 11 gleiche Theile theilen und den
correspondirenden Abrissen, Ordinären, Diagonalen und
Seiten der zu p gehörenden Figur 17, und der zu P ge
hörenden 19 solcher Theile geben; oder man würde nach
§. 86 einen Fuß oder Zoll des bei p zum Grunde liegen
den Maßstabes in 11 gleiche Theile theilen und jeden Fuß
oder Zoll der für p und P zu bestimmenden Maßstabe 17
und 19 dieser Theile lang machen, und danach die Figuren
P und P auftragen. In beiden Fallen erhalt man drei un
ter sich ähnliche Figuren, die sich in Hinsicht ihrer Umfänge
wie 14:17:19, in Hinsicht ihrer Flächeninhalte aber wie
8:12:15 verhalten, d. h.
q:q:(1 —8:12:15 und daher
q:q — 2:3 und q:Q — 1:5.
§. 92. Sind andere Verhältnißzahlen oder wohl gar
mehr als drei ähnliche Figuren zum Darstellen gegeben; so
bleibt das in den vorigen Paragraphen angeführte Verfah
ren im Allgemeinen dasselbe, und leidet nur insofern eine
Abänderung, als durch diese Verschiedenheit der gegebenen
Stücke herbeigeführt wird.
Endlich ist noch zu erwähnen, daß das, was schon
mehrere mal in Beziehung auf die krummlinigen Figuren
zu den gradlinigen gesagt worden, auch hier, wo mehr als
zwei ähnliche Figuren darzustellen sind, vollkommen seine
Anwendung findet, und daß auch die von krummen Linien
eingeschloßnen Figuren, sowohl in Rücksicht des Umfangs
als des Flächeninhaltes, in dem gegebenen Verhältniß ste
hen werden, wenn man nur nicht verabsäumt, die Punkte
in den Umfängen der Figuren so nahe als es sich thun läßt
an einander anzunehmen, um sich hiedurch der krummlinigen
Gestalt so viel als möglich zu nähern. *)
*) Das was in den §§. 82 bis bieher über das Zeichnen
ähnlicher Figuren gesagt worden, gründet sich, beiläufig ge-