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gegeben, so pflegt man dasselbe zuvor auf eine horizontale, der
Bildebene parallele Linie umzulegen, und von hier auf die zu thei
lende Linie zu übertragen. Man kann jedoch auch, wenn man
die lothrechte Maßlinie und die zu theilende Linie als Einer loth-
rechten Ebene angehörig ansieht, einen dieser Ebene entsprechenden
und nach §. 101 zu construirenden dritten und vierten Theil
punkt in Anwendung bringen.
Ist z. B. in Fig. 25 wieder die Perspective w v einer um 80°
von der Bildebene abweichenden horizontalen Linie W V gegeben,
auf welche von ihrem Punkte a aus
nach beiden Seiten desselben das auf
der Perspective hx einer lothrechten
Linie HX gegebene Maß ag (ober
ac) perspectivisch aufgetragen werden
soll, so hat man durch v die Per
spective t 2 1 3 der Grenzlinie der durch
die Linie UVV denkbaren lothrechten
Ebene zu ziehen, und die Länge
des Parallelstrahles v O um v ober
halb und unterhalb dieses Punktes
auf diese Perspective der Grenzlinie
in t 2 und t 3 zu übertragen, welche
Punkte alsdann ebenfalls Theilpunkte
für die Linie w v sind. Zieht man nämlich von t 2 durch g und
durch c, und von t 3 durch dieselben Punkte, so schneidet man in
beiden Fällen die w v in den Punkten m und e, und die Strecken
am und ae sind dem Maße ag (oder ac) perspectivisch gleich
gemacht. (S. §. 286.)
§. 103. Dem entsprechend ist auch, wenn ein auf der Perspective einer
lothrechten Linie gegebenes Maß auf die in P verschwindende Per
spective einer horizontalen, zur Bildebene normalen Linie übertragen
werden soll, der unterhalb des Horizontes oder der oberhalb desselben
herabgeschlagene Gesichtspunkt, O oder CP, als Theilpunkt zu benutzen.
8. 104. Ist das auf die Perspective einer horizontalen Linie zu über
tragende Maß selbst auf der jene schneidenden Perspective