Full text: Lehrbuch der Perspective für bildende Künstler (Text)

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ist. Die durch die Achse M gehende Linie NQ bezeichnet die 
um 14° von dem Durchmesser FL abweichende Richtung der 
Bildebene, 0 den Ort des,46 Fuß von F entfernten Gesichts 
punktes — es soll, bei einer Höhe des Auges von 11 Fuß, die 
Perspective des Vogelhauses in dem über der Construction 
gegebenen Maßstabe construirt werden. 
8. 192. Wird in einer Aufgabe, wie in der vorliegenden, voraussichtlich 
die Anwendung vieler und zum Theil sehr entfernt fallender Ver- 
schwindungs- und Theilpunkte nothwendig, so ist in der Anwendung 
eines perspectivischen Höhenmaßstabes, wie er in der vorhergehenden 
Aufgabe benutzt worden, verbunden mit einem perspectivischen Hülfs- 
grundrisse, bei dessen Entstehen der Gebrauch der Verschwindnngs- 
nnd Theilpunkte durch das in §. 141 gezeigte Verfahren ersetzt wird, 
ein Mittel zu finden, um die Construction auszuführen, ohne die 
Grenzen der Bildfläche zu weit zu überschreiten und ohne ganz auf 
die in Kap. 5 gezeigten Hülfsconstrnctionen angewiesen zu sein. 
8. 193. Ausführung. Nachdem in der Construction, Fig. 35 (Taf. 4), Hori 
zont und Verticale gezogen, auf letzterer in 0/2 die halbe, d.i. 23 Fuß große 
Distanz, welche hier genügen wird, bezeichnet worden, wird 11 Fuß unter 
dem Horizonte die Grundlinie gezogen und in. ihr, indem man pm gleich 
2 mal PM macht, im Punkte m die Perspective des Fußpunktes M der 
Achse des Käfigs bezeichnet, und darauf durch m die Perspective der Achse 
lothrecht gezogen. — Den perspectivischen Hülfsgrundriß zu construiren genügt 
es, wenige, etwa 4 Fuß unterhalb der Grundebcne in der verlängerten Achse 
den Punkt m° als Fußpunkt anzunehmen. Nachdem man durch ihn die 
Hülfsgrundlinie n° q° gezogen und, um alle Maße geometrisch bei der 
Hand zu haben, um denselben Punkt einen geometrischen Grundriß des 
Gebäudes derart gezeichnet, daß dessen Durchmesser der Fig. 34 gemäß 
um 14° von der Richtung der Linie n° q° abweicht, wandelt man diesen 
Grundriß in einen perspectivischen um, indem man, um dabei zugleich der 
Anwendung der Verschwindungs - und der diesen entsprechenden Theil 
punkte überhoben zu sein, nach den §§. 118 und 141 verfährt. Man 
behandelt demgemäß alle Punkte, wie dies hier mit den der Ecke F des 
Vogelhauses entsprechenden Punkten geschehen wird: man zieht nämlich 
von den Punkten F, E 6 , E 5 , E 4 , F 3 , F 2 und E 1 (von denen der erste die 
Ecke des Unterbaues, der zweite di? des Daches, die drei folgenden die 
der drei Stufen, der vorletzte die des Sockels, der letzte die des Käfigs
	        
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