der aus der räumlichen Beziehung seines Auges zu seinem Vorbilde
hervorgehenden scheinbaren Veränderungen des letzteren, als auch
der Kenntniß derjenigen Veränderungen, welche das Licht in der
Erscheinung der natürlichen Vorbilder theils wirklich, theils vermöge
seiner Einwirkung auf das Auge nur scheinbar hervorbringt; also
überhaupt der Gesetze der sinnlichen Wahrnehmung mittels
des Auges.
Die Wissenschaft, welche dieses Verständniß darbietet, ist die
Optik; der Theil jedoch ihrer Gesetze, welcher speciell auf die bild
liche Darstellung anwendbar ist, wird unter Künstlern gewöhnlich
mit dem Namen der Luftperspective bezeichnet, würde jedoch
passender Lichtperspective heißen.
3) Endlich ist es erforderlich, daß der Künstler die Regeln
kenne, deren Befolgung die bildliche Darstellung der vollen
körperlichen Form auf einer Fläche dem Auge natürlich er
scheinen läßt. Diese Regeln lehrt die Linearperspective; zur
Unterscheidung von der Luftperspective so genannt, weil sie, ein Zweig
der darstellenden Geometrie, sich wesentlich auf die mathematische
Constrnction durch gerade Linien stützt und darauf abzielt, die schein
baren Umrisse der Objecte und ihrer Theile vermittelst Linien auf
der Fläche des Bildes zu bezeichnen.
Die Belehrung in den unter 2) und 3) erwähnten, dem Künst
ler unentbehrlichen Wissenszweigen ist als Aufgabe der beiden Ab
theilungen des vorliegenden Werkes ins Auge gefaßt.