Obgleich in das zweite Auge A 1 , Fig. 6', ein anderer durch
Reflexion abgelenkter Strahl L r 1 A 1 gelangt, als der in das erste
Auge A reflectirte Strahl Lr A, so
nimmt der Träger der beiden Augen
doch nur ein Spiegelbild des scuci;
teilte» Punktes L wahr; und zwar
liegt seine Wahrnehmung sowohl in
der Richtung A r, als in der Rich
tung A l r 1 , also im Schnittpunkte
I der beiden Richtnngen.
Vergleicht man nun den Ort des
Spiegelbildpunktes 1 mit der Lage der
Spiegelfläche 8 ? und dem Orte des leuchtenden Punktes L selber,
so ergiebt sich Folgendes:
1) Die Strecke Ir (Rückwärtsverlängerung des reflectirten
Strahles) ifl gleich der Länge des Strahles Dr, und der
Winkel IrD ist gleich dem Winkel LrP, da die Dreiecke 1 à
und D r' r wegen Gleichheit einer Seite und der anliegenden Winkel
einander gleich sind. Seite r 1 r nämlich ist sich selbst gleich; Win
kel 1 r 1 r ist gleich dem Winkel Lr X r, weil jener gleich seinem
Scheitelwinkel A 1 r 1 8, und dieser gleich dem Neigungswinkel Lr x r
ist; Winkel Irr 1 ist gleich dem Winkel Lrr 1 , weil die einzelnen
Theile jenes, nämlich die Winkel Irà und àrd und br8 den
einzelnen Theilen dieses, Are und erL und Sr A ( gleich frL)
gleich sind, weshalb auch ihre Summen gleich sein müssen.
2) Die Dreiecke lrf und Lrf sind einander gleich
wegen Gleichheit zweier Seiten und der von diesen eingeschlossenen
Winkel. Nämlich Seite rf ist sich selbst gleich; Seite Ir ist gleich
der Seite L r, weil sie entsprechende Seiten der vorher als gleich
erwiesenen Dreiecke 1r X r und Lr'r sind; Winkel lrf ist gleich dem
Winkel Lrf, weil sie Nebenwinkel der in den gleichen Dreiecken lr x r
und Lr'r entsprechend liegenden Winkel Irr 1 und Lrr 1 sind.
3) Die Strecke lf des verlängerten Hauptstrahles ist
gleich dem Strahle Lf selbst, weil sie beide entsprechend sie
gende Seiten der gleichen Dreiecke 1 r f und L r f sind.
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Fig. 6.