hinsichtlich des dem Theile 1 entsprechenden Schlagschattens
e P R «, daß in ihm zunächst das Stück a P R e gewissermaßen als
Schattenkern und die Stücke e P a und «Ra als Halbschatten
anzusehen sind; daß ferner auf ihn das Licht der anderen 5 Fenster
theile ihrer Reihenfolge entsprechend mehr und mehr erhellend in
der Art wirkt, daß das Licht des zweiten Fenstertheiles außer
dem ganzen Halbschatten ePa und dem Stück 8b*b des andern
Halbschattens kRe, von seinem Schattenkerne aPRx das Stück
aPbb erhellt, und endlich, daß das Licht des dritten Fenster-
theil es, abgesehen von seiner Wirkung ans die genannten Halb
schatten, vom Schattenkerne auch noch das Stück b*Pc* erhellt.
Durch das Fehlen des Lichtes zwischen C und D wird die
regelmäßige Folge erhellend wirkender Fenstertheile plötzlich unter
brochen, und markirt sich die Unterbrechung zum Theil im Halb
schatten eRk, besonders auffallend aber im Schattenkerne durch die
dunkle Stelle cP P cP. Durch die von der Grenze D des vierten
Fenstertheiles an wieder eintretende Lichtwirkung wird wieder das
Stück <P P P auffallend erhellt u. s. w.
Die Dunkelheit in diesem — so zu sagen — zweiten Kernschatten
c 1 P d 1 ist bei c 1 P neben dem Stücke aPcP, welches dem vorher
gehenden Paragraphen nach heller sein muß, als das Stück d 1 P q,
am stärksten. Der Fortgang dieses Kernschattens, dessen Dunkelheit
über c 1 d 1 hinaus plötzlich abnimmt, durch die dem zweiten und drit
ten Fenstertheile entsprechenden Schlagschatten hindurch ist wie sein
Anfang zu erklären. Selbstverständlich gilt das, was von dem
zweiten Kernschatten cPd gesagt ist, auch für den andern, entspre
chend gelegenen Kernschatten ^R6.
Hinsichtlich des mittlern Theiles dPRy des Gesammtschattens
ist anzuführen, daß derselbe mindestens ebenso hell wie die Schat
tenmitte in Fig. 137 erscheinen muß, da er von dem Vorhanden
sein oder der Aufhebung des Lichtes zwischen C und D gänzlich un
betroffen bleibt, während der übrige Theil des Gesammtschattens
durch das Fehlen des Lichtes zwischen 0 und D um l / 7 schwächer
erhellt wird, als er es sein würde, wenn C D leuchtete.
§. 485. Daß die dem atmosphärischen Lichte entsprechenden Schatten,