Kapitel V. Artikel 31.
grundriss wird auch die Horizontalprojektion des Schlag
schattenpunktes j erhalten.
Wo die Tangenten, die in der Vertikalprojektion ge
zogen wurden, die Grundebene schneiden, da erscheinen
die Punkte (///' u. s. w.) der Grenze des Schlagschattens,
den das halbe Ellipsoid auf die Grundebene wirft. Wäre
etwa statt der Grundebene eine andere Ebene vorhanden,
der Vertikalebene. Die oberen Endpunkte der meisten
dieser Kurven, aufgefasst als äussere Punkte und wie
solche behandelt, ergeben Schlagschattenpunkte auf dem
Innern der Kurve; die Verbindungslinie dieser Schlag
schattenpunkte giebt die Grenze von Licht und Schlag-
Figur 30 a.
so wäre der Schnittpunkt jeder Tangente mit dieser an
dern Fläche ein Punkt der Grenze des Schlagschattens,
den das halbe Ellipsoid werfen würde.
ln Figur 30 b ist die Konstruktion mit thunlichster
Vollständigkeit unter Beschattung des Ellipsoids durch
eine äussere ebene Figur zur Anschauung gebracht.
31. Selbstbeschattung gekrümmter Flächen.
Es giebt zwei Arten von äusserer Selbstbeschattung
gekrümmter Flächen, diejenige durch Kanten oder Grenz
linien einerseits und Beschattung durch Auswölbung an
dererseits. Ein einfachstes Beispiel der ersten Art erhält
man, wenn man das halbe Ellipsoid nicht als Vollkörper,
sondern in die Vertikalebene vertieft annimmt. Die
. Lösung bleibt im wesentlichen dieselbe wie beim kon
vexen Ellipsoid. Man konstruiert auch hier (Figur 31a)
die Schnittkurven mit Hilfe der Parallelkreise. Ein Teil
der Schnittkurven öffnet sich gegen die Vertikalebene und
findet seine Fortsetzungen in lotrechten Schnittlinien auf
Figur 50 b.
schatten. Längs des linken Randes wird aber auch Körper
schaften sein. Die Grenze zwischen diesem und dem
Schlagschatten erhält man wieder durch Tangenten an
die Schnittkurven und Verbindung der Berührungspunkte,
denn nur was unterhalb der Berührungspunkte von den
Schnittkurven sichtbar ist, hat Schatten durch Beschat
tung; was oberhalb ist, hat Schatten durch Abwendung
vom Licht.
Selbstbeschattung durch Kanten bietet auch Figur 70.