Full text: Das Aufnehmen nach dem Augenmaße

erwähnte erste Haus von Wolfpassing, links derselben nach 
einer dem Schloß gegenüber zu bestimmenden gleich ho 
hen Stelle einzutragen und bis zu ihr die Abdachung 
nach der auf dieser Seite der Straße erkannten größeren 
Neigung zur Verbindung mit den früheren Angaben 
nach dem Rothgraben hinab zu bezeichnen. Wie nun in 
Verhältniß der wechselnden Entfernung zwischen der 
hier eingetragenen und der nächst höheren Horizontale 
nach der links gegen die Straße abfallenden steileren 
Neigung rechts derselben die kesselartige Vertiefung 
durch die gegeneinander flach auslaufenden Schluchten 
bezeichnet wird, ebenso ist in Uebereinstimmung mit dem 
in Folge der kesselförmigen Vertiefung rechts an der 
Straße hinlaufenden, nach und nach an Höhe zunehmen 
den steileren Abhange die ihm gegenüber links der Straße 
nach Wolfpassing hinab sich ändernde Abdachung derge 
stalt zu bezeichnen, daß von beiden Seiten eine und die 
selbe Neigung der Straße bis zum Rothgraben erkannt 
werde. Ferner ist die nähere Bestimmung von Seihers- 
dorf nach der auf dem Wege hierher gemachten Beobach 
tung, daß die ersten Häuser am diesseitigen Eingänge 
dieses Dorfes in Verlängerung der nach Wolfpassing 
hinab führenden Straße liegen, im Durchschnitt dieser 
Straßenrichtung mit der früher längs der durch Seihers 
dorf laufenden Gasse gezogenen Richtlinie vorzubereiten. 
Bei nachheriger Verfolgung der Straße bis zum 
Eingänge von Wolfpassing durch das dahin gefundene 
Schrittmaß von der hinreichend genauen Angabe des 
ersten Hauses überzeugt, hat man zu beiden Seiten, des 
von da abfließenden Rothgrabenö das Dorf und die nach 
selbigem rechts der Straße hinabführenden Hohlwege ein 
zutragen. Von der Tiefe und Verbindung der letzteren 
oberhalb des nach der Straße abfallenden Abhanges sich 
näher unterrichtend, erhält man dadurch zugleich Veranlas 
sung, sowohl die daselbst bezeichnete Neigung als auch die
	        
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