64
Bestimmung des Eingangs von Seitzersdorf zu prüfen.
Bis zu diesem in seiner Angabe als richtig erkannten
Eingänge sind nun die in ihren Biegungen auszuschrei
tende Straße, der neben solcher abfließende Graben, die
zu beiden Seiten stehenden Häuser und abgehenden Wege
einzutragen, auch die am Rothgraben auslaufenden Ab
dachungen in Uebereinstimmung mit seinem Abflusse bis
zu dem Ufer fortzuführen.
Auf dem dann am entgegengesetzten Ende von Sei-
tzersdorf zu nehmenden Standpunkte, welcher nach der
dahin auszuschreitenden Länge der Gasse auf der — von
der Kuppe über der Rothgraben-Mühle — längs der
selben gezogenen Richtlinie bestimmt wird, erfolgt Oie
Verlängerung des Rothgrabens hinter Seitzersdorf herum
an dem Standpunkte vorbei, im rechtwinkeligen Abgänge
von der durch das Dorf laufenden Gasse, bis zu der an
seinem linken Ufer endenden nächsten Schlucht. Wenn
deshalb letztere nach der in ihrer anfänglichen Bildung
auf dem Rücken bezeichneten Telle bis zum Ufer herab
zu verlängern ist, so kann in Bezug der daselbst sich än
dernden Richtung des Grabens derselbe in der nach
Stransdorf hinauf schon angezeigten Schlucht fortgeführt,
nächstdem auch in Verlängerung der von der Straße ab
rechtwinkeligen Bahn des Grabens die dort ansteigende
Schlucht angegeben werden. Desgleichen hat man die fernere
Richtung der Straße in der Winkelrichtung zum Bache
einzutragen und im Abkommen von ersterer die nöthi
gen Richtlinien nach der ihr links näheren, wie den zu
beiden Seiten weiter vorwärts höher gelegenen Berg
kuppen hinzuziehen. Diese Angaben dienen zugleich als
Anhalten, die von der Straße abgehenden Wege in zum
Theil größerer Ausdehnung danach einzutragen. Beob
achtet man nach Bezeichnung der am Standpunkte zu
sammenfallenden Schluchten, wie die mit denselben von
der Markt-Pettendorfer Höhe nach der Straße auslaufende