Full text: Das Aufnehmen nach dem Augenmaße

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Bestimmung des Eingangs von Seitzersdorf zu prüfen. 
Bis zu diesem in seiner Angabe als richtig erkannten 
Eingänge sind nun die in ihren Biegungen auszuschrei 
tende Straße, der neben solcher abfließende Graben, die 
zu beiden Seiten stehenden Häuser und abgehenden Wege 
einzutragen, auch die am Rothgraben auslaufenden Ab 
dachungen in Uebereinstimmung mit seinem Abflusse bis 
zu dem Ufer fortzuführen. 
Auf dem dann am entgegengesetzten Ende von Sei- 
tzersdorf zu nehmenden Standpunkte, welcher nach der 
dahin auszuschreitenden Länge der Gasse auf der — von 
der Kuppe über der Rothgraben-Mühle — längs der 
selben gezogenen Richtlinie bestimmt wird, erfolgt Oie 
Verlängerung des Rothgrabens hinter Seitzersdorf herum 
an dem Standpunkte vorbei, im rechtwinkeligen Abgänge 
von der durch das Dorf laufenden Gasse, bis zu der an 
seinem linken Ufer endenden nächsten Schlucht. Wenn 
deshalb letztere nach der in ihrer anfänglichen Bildung 
auf dem Rücken bezeichneten Telle bis zum Ufer herab 
zu verlängern ist, so kann in Bezug der daselbst sich än 
dernden Richtung des Grabens derselbe in der nach 
Stransdorf hinauf schon angezeigten Schlucht fortgeführt, 
nächstdem auch in Verlängerung der von der Straße ab 
rechtwinkeligen Bahn des Grabens die dort ansteigende 
Schlucht angegeben werden. Desgleichen hat man die fernere 
Richtung der Straße in der Winkelrichtung zum Bache 
einzutragen und im Abkommen von ersterer die nöthi 
gen Richtlinien nach der ihr links näheren, wie den zu 
beiden Seiten weiter vorwärts höher gelegenen Berg 
kuppen hinzuziehen. Diese Angaben dienen zugleich als 
Anhalten, die von der Straße abgehenden Wege in zum 
Theil größerer Ausdehnung danach einzutragen. Beob 
achtet man nach Bezeichnung der am Standpunkte zu 
sammenfallenden Schluchten, wie die mit denselben von 
der Markt-Pettendorfer Höhe nach der Straße auslaufende
	        
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