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längerie Horizontale bis zu ihrer über der Kirche vom
vorletzten Haltepunkte von der Straße aus markirten
gleichen Höhe fortzuführen, erstere Horizontale auch auf
der anderen Seite des Standpunktes in Gemäßheit der
nach der Schlucht steiler abfallenden Neigung und des
in der vorigen Aufstellung von der Straße herauf beur
theilten Abdachungsverhältnisses zu verlängern. Wenn
nun noch die vom Standpunkte in veränderter Richtung
weiter ansteigende Schlucht angegeben und das Neigungs
verhältniß ihrer Seitenabdachungen, wie die in selbiger
hinlaufenden Holz- und Weingarten-Grenzen bemerkt
sind, so hat man von da, wo der obere Hohlweg die
Schlucht durchschneidet, solchen in seiner durch die Wein-
gärren aufwärts führenden Richtung auszuschreiten,
während dessen die zu beiden Seiten herabkommenden
Schluchten, das daran endigende Holz, die mit ihm sich
vereinigenden Wege einzutragen und die Stelle, von wo
derselbe wieder abwärts führt, auf seiner dahin verlän
gerten Richtung in dem gefundenen Abstande zu bestim-
men. Nachdem daselbst dessen Fortsetzung gegen Strans-
dorf, die vom vorigen Standpunkte her neben demselben
ansteigende und mit ihm wieder abfallende Schlucht ein
getragen, auch zu Bezeichnung der diese Schlucht bilden
den Bergflächen die auf ihrer Wasserscheide an einan
der treffenden Horizontalen in ihrer anfänglichen Rich
tung angegeben sind, begiebt man sich zu Erlangung
einer desseren Uebersicht auf die zunächst rechts über
dem Wege in den Weingärten zu bestimmenden Kuppe.
Von derselben aus ist der bis darunter hin bezeichnete
Rothgraben in seiner aufwärts veränderten Richtung
fortzuführen, der untere Theil des daran liegenden Dor
fes — Stransdorf — einzutragen und die vor selbigem
zusammentreffenden Wege nach etwa nöthiger Berichti
gung ihrer früheren Einzeichnung dahin zu verlängern.
Desgleichen ist die zwischen der Aufstellung und dem über