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die Marktorte, so dafs sie im Gebirge oder in Gegenden
mit schwerem Boden in gröfserer Nähe als in der Ebene
oder in bequemem Sandboden liegen. In Anlehnung an
diese allgemeine Gesetzmäfsigkeit waren für die Bildung
der Marktorte günstige örtliche Verhältnisse mancherlei
Art entscheidend, etwa ein bequemer Flufsübergang, ein
ausnutzbares Flufsgefälle, der Zusammenlauf zweier Tliäler.
der Zugang zu einem Gebirgspasse, ein guter Hafen, ein
zur Vertheidigung geeigneter Punkt, Fundstätten von
Mineralschätzen, warme oder heilkräftige Quellen u. s. w.
Die Grenzen der Marktgebiete werden durch die Preise
der Güter an den benachbarten Marktorten bestimmt, welche
im Allgemeinen nicht die gleichen sind; auch haben die
von den Marktorten versendeten und in Wettbewerb treten
den Güter nicht immer für die Gewichtseinheit gleichen
Werth. Bei Voraussetzung einer überall gleichen AVegsam-
keit sind sonach im Allgemeinen für gleiehwerthige Mengen
der von zwei benachbarten Marktorten zur Versendung
kommenden und in AA^ettbewerb tretenden Güter nicht die
gleichen Frachtsätze für die Längeneinheit des AVeges zu
zahlen.
Wird in einem Marktorte A ein Gut zum Preise p ab
gegeben und mit einem Frachtsätze / versendet, so kostet
es in einem Abstande x vom Marktorte p -|- fx\ wird an
einem benachbarten Marktorte B eine gleiehwerthige Güter
menge zum Preise />, abgegeben und mit einem Fracht
sätze /, versendet, so kostet diese in einem Abstande y
von diesem Marktorte ■p l -(- /, y. Die Grenze beider Markt
gebiete wird demnach durch die Gleichung:
(GL 5) . . . . p -f fx = />,+/, y . ^
festgelegt und bildet im Allgemeinen eine geschlossene
Kurve (Fig. 2) um den Ursprungsort des schlechteren Guts,
Launhardt, Theorie des Trafsirens. o