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.f t • ML — u -j- /,, . ML
zu:
mithin für u — 150, /, = 20 und /,, = 2 zu 8 1 / 3 Kilometer.
Es erlangen also im Wettbetriebe mit Landstrafsen
die Wasserstraisen erst für die entfernteren Theile des
Marktgebiets den Vorzug.
§ 7;
Das Zufuhrgebiet der Eisenbahnen.
Die Zugänglichkeit der Eisenbahnen unterscheidet sich
von der der Land- und Wasserstrafsen, welche im All
gemeinen an jedem Punkte ihrer Länge zugänglich sind,
dadurch, dafs sie nur an einzelnen Punkten ihrer Länge,
an den Stationen, einen Ab- und Zugang des Verkehrs
gestatten.
Geht vom Marktorte M eine Bahn MAB (Fig. 7) aus,
deren Stationen A, B u. s. w. sind, ist der Frachtsatz auf
der Eisenbahn = /, t für den Tonnen-Kilometer und sind die
FiR. 7.
B
Kosten eines doppelten Umladens für die Tonne = so
betragen für einen Punkt B die Transportkosten bis zum
Marktorte, beim Anschlufs an die Eisenbahn in A: