Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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.f t • ML — u -j- /,, . ML 
zu: 
mithin für u — 150, /, = 20 und /,, = 2 zu 8 1 / 3 Kilometer. 
Es erlangen also im Wettbetriebe mit Landstrafsen 
die Wasserstraisen erst für die entfernteren Theile des 
Marktgebiets den Vorzug. 
§ 7; 
Das Zufuhrgebiet der Eisenbahnen. 
Die Zugänglichkeit der Eisenbahnen unterscheidet sich 
von der der Land- und Wasserstrafsen, welche im All 
gemeinen an jedem Punkte ihrer Länge zugänglich sind, 
dadurch, dafs sie nur an einzelnen Punkten ihrer Länge, 
an den Stationen, einen Ab- und Zugang des Verkehrs 
gestatten. 
Geht vom Marktorte M eine Bahn MAB (Fig. 7) aus, 
deren Stationen A, B u. s. w. sind, ist der Frachtsatz auf 
der Eisenbahn = /, t für den Tonnen-Kilometer und sind die 
FiR. 7. 
B 
Kosten eines doppelten Umladens für die Tonne = so 
betragen für einen Punkt B die Transportkosten bis zum 
Marktorte, beim Anschlufs an die Eisenbahn in A:
	        
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