Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

29 
«+/,!•« 'f / A P 
und bei direktem Zugänge zum Marktorte auf rohem Wege: 
f.MP. 
Für einen Punkt P der Grenze des Stationsgebiets A 
bestellt, daher die Bedingung: 
f.MP=u+f tt a+f. ÄP, 
oder: . „ 
MP- AP= U ^-f" a ■ 
Die Grenzlinie DPE des Stationsgebiets ist also eine 
Hyperbel und ebenso die Grenzlinie FGH der Stations 
gebiete A und B. 
Beträgt der Frachtsatz auf Eisenbahnen 4 Pfennig für 
den Tonnen-Kilometer, ist der Abstand der ersten Station A 
vom Marktorte == 6 Kilometer und setzt man die Kosten 
des doppelten Umladens wieder zu 150 Pfennig, so erhält 
man die Entfernung MD, bis zu welcher die Eisenbahn 
unbenutzt bleibt, aus der Gleichung: 
150 -I- 6.4 -f- (6 — MD) 80 = WD . 80 
zu: 
MD = 4 km. 
Führt aber parallel mit der Eisenbahn eine Land- 
strafse, so würde die erste Station A für den Güterverkehr 
gar nicht benutzt werden "und erst von einem Punkte F 
zwischen der ersten und der zweiten, um 12 Kilometer vom 
Marktorte entfernten Station B, der Verkehr sich dieser 
letzteren Station und nicht mehr direkt auf der Landstrafse 
dem Marktorte zuwenden, für dessen Abstand MF man hat: 
150 -f 12.4 -f (12 — WF) 20 = MF. 20, 
also: 
MF = 11 km. 
Die Eisenbahnen wie die Wasserstraßen vermögen also 
für den kleineren Marktverkehr die Landstraisen nicht zu 
ersetzen und kommen erst für den Marktverkehr gröfserer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.