Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

2 Pfennig für den Tonnen-Kilometer erheben, sogar nahezu 
auf das Hundertfache. Freilich wird nicht für alle Güter 
eine Steigerung des Verkehrs nach diesen Verhältnissen 
ein treten, entweder weil sie überhaupt nicht in der dafür 
erforderlichen Menge vorhanden sind oder weil ihre Ver 
sendungsweite durch den Wettbewerb benachbarter Er- 
zeugungsorte, unter Umständen auch durch Zollgrenzen 
u. dergl., eine Einschränkung erleidet. 
Die Voraussetzung einer gleichmäfsig oder docli nach 
einem bestimmten Gesetze über die Erdoberfläche ver 
theilten Verkehrsdichtigkeit, welche bis jetzt festgehalten 
wurde, ist nur zulässig, so lange es sich um Fesstellung 
allgemeiner Gesetze für das Verkehrswesen handelt. Für 
bestimmte Aufgaben des Trafsirens kann jene Voraussetzung 
nur noch für die Festlegung der Forst- und Feldwege fest- 
gehalten werden. Für die weitergehenden Aufgaben des 
Trafsirens der Strafsen, Kanäle und Eisenbahnen ist aber 
die Thatsache zu Grunde zu legen, dafs die menschlichen 
Ansiedelungen und das davon abhängige Verkehrsbedürfnifs 
gruppenweise in den einzelnen Ortschaften zusammen 
gezogen sind. Die kommerzielle Trafse ist sodann nach 
der Lage und Verkehrsbedeutung der verschiedenen in Be 
tracht kommenden Ortschaften zu bestimmen. 
§ 7. 
Der Satz vom Anschlüsse. 
Die einfachste Aufgabe der kommerziellen Trafsirung 
besteht in der Bestimmung des zweckmäfsigsten Anschlusses 
eines einzigen Ortes an einen bereits vorhandenen Verkehrs 
weg. Ist C dieser Ort und AB der vorhandene Verkehrs 
weg (Fig. 8), so ist der Punkt D zn bestimmen, in welchem 
am zweckmäfsigsten der Anschlufsweg CD in den vor-
	        
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