Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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drei Strahlen AP, BP und CP beziehungsweise 7,28, 8,25 
und 3,93 Kilometer.würden, dann wären die gesammten 
Verkehrskosten: 
7,28 . 13 300 = 96 824 
8,25 . 12 900 — 106 425 
3,93. 9 950 = 39104 
= 242 353, 
also nur um 1 */ 4 Prozent gröfser als für die günstigste Lage. 
In den Fällen eines sehr starken Verkehrs bei billigen 
Baukosten kann aber selbst die günstigste Anordnung eines 
Knotenpunktes unvortheilhafter sein als der Bau und Be 
trieb auf den Dreiecksseiten, denn die Anlage eines Knoten 
punktes vertheuert unter allen Umständen die Betriebs 
kosten bei einer Ersparung an Baukosten. 
Zur Erläuterung der Sache möge angenommen werden, 
dafs die drei Orte A, B und C in den Endpunkten eines 
gleichseitigen Dreiecks von der Seitenlänge 1 liegen, dafs 
die kilometrischen Baukosten = A sind und der Verkehr 
zwischen je 2 dieser Orte die gleiche Menge Q beträgt. 
Werden die drei Seiten des Dreiecks ausgebaut, so sind 
die Gesammt-Verkehrskosten bei einem Zinsfufse i und 
einem Frachtsätze /: 
S = 3 (M i -f- fQ). 
Bei Anordnung eines Knotenpunktes erhalten die drei 
Strahlen von den Orten zum Knotenpunkte zusammen eine 
Länge = 1,732 und der Verkehr ist =2 Q auf jedem 
Strahle, so dafs die Gesammt-Verkehrskosten sind: 
S, = 1,732 (Ai + 2/Q). 
Die Anlage des Knotenpunktes ist also nur vortheil- 
haft, solange Ai >0,31 fQ 
ist. Bei einem kilometrischen Anlagekapital von 140000 Mark,
	        
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