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Seite des Entwicklungsgebietes belegenen Orte tritt, die
Trafse zn führen ist.
Auch beim Anschluss an die Meeresküste oder an das
Ufer eines Binnensees, an welchem ein Ueberladen in Schüfe
oder Fähren stattfindet, ist für alle in Betracht kommenden
Orte der Pol zu bestimmen und die kommerzielle Trafse
von diesem Pole rechtwinklich auf die Uferlinie zuzuführen,
Es mufs dann untersucht werden, ob der gefundene Küsten
punkt als Hafen zweckmäfsig benutzbar ist oder ob ein in
der Nähe befindlicher anderer Punkt sich besser dazu eignet,
auf welchen dann die Pollinie der Trafse zu richten ist.
B
§ 11.
Kreuzung.
Ist zwischen zwei Orten A und ß, von denen jeder
auch der Pol für eine greisere Anzahl von Orten sein kann,
die Trafse kreuzend über einen bereits vorhandenen Ver
kehrsweg CD zu führen, so ist die kommerzielle Trafse
nach dem in § 7 angegebenen Satze vom Anschlüsse von
A nach E und von B nach F
zn führen, so dafs das Stück
EF des bereits vorhandenen
Verkehrsweges als Theil der
zu bestimmenden Trafse be
nutzt wird.
Ist der Verkehrswege CD
/ eine Strafse, so ist die kommer
zielle Trafse hierdurch end-
A
gültig festgelegt. Ist aber
die Linie CD eine Eisenbahn, so wird nur in seltenen
Fällen die Errichtung neuer Stationen in den Anschlufs-
punkten E und F in Frage kommen, sondern in den meisten
Fig. 18.
E
—D