Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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Seite des Entwicklungsgebietes belegenen Orte tritt, die 
Trafse zn führen ist. 
Auch beim Anschluss an die Meeresküste oder an das 
Ufer eines Binnensees, an welchem ein Ueberladen in Schüfe 
oder Fähren stattfindet, ist für alle in Betracht kommenden 
Orte der Pol zu bestimmen und die kommerzielle Trafse 
von diesem Pole rechtwinklich auf die Uferlinie zuzuführen, 
Es mufs dann untersucht werden, ob der gefundene Küsten 
punkt als Hafen zweckmäfsig benutzbar ist oder ob ein in 
der Nähe befindlicher anderer Punkt sich besser dazu eignet, 
auf welchen dann die Pollinie der Trafse zu richten ist. 
B 
§ 11. 
Kreuzung. 
Ist zwischen zwei Orten A und ß, von denen jeder 
auch der Pol für eine greisere Anzahl von Orten sein kann, 
die Trafse kreuzend über einen bereits vorhandenen Ver 
kehrsweg CD zu führen, so ist die kommerzielle Trafse 
nach dem in § 7 angegebenen Satze vom Anschlüsse von 
A nach E und von B nach F 
zn führen, so dafs das Stück 
EF des bereits vorhandenen 
Verkehrsweges als Theil der 
zu bestimmenden Trafse be 
nutzt wird. 
Ist der Verkehrswege CD 
/ eine Strafse, so ist die kommer 
zielle Trafse hierdurch end- 
A 
gültig festgelegt. Ist aber 
die Linie CD eine Eisenbahn, so wird nur in seltenen 
Fällen die Errichtung neuer Stationen in den Anschlufs- 
punkten E und F in Frage kommen, sondern in den meisten 
Fig. 18. 
E 
—D
	        
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