1'/2 fachen Betrag der Betriebskosten der höchste Betriebs-
Ueberschufs erzielt wird, mithin gilt dieser Satz auch für
die Summe aller dieser Güter, welche als ein einziges Gut
mit veränderlicher Verkehrsdichtigkeit erscheint.
Da aber in allen vom Marktorte ausgehenden Rich
tungen die Wegsamkeit nicht die gleiche ist, also die Be
triebskosten und daher die Frachtsätze nicht die gleichen
sind, so wird auch die von den Frachtkosten abhängige
Verkehrsdichtigkeit in allen Punkten, welche gleichen Ab
stand vom Marktorte haben, nicht die gleiche sein. Aber
auch dieser Umstand beeinträchtigt die allgemeine Gültig
keit des gefundenen Satzes nicht, da die Rechnung zu dem
gleichen Ergebnisse führt, wenn sie auf einen beliebigen
Kreisausschnitt statt auf die ganze Kreisfläche bezogen wird.
Die Richtigkeit des Satzes, dal's der gröfste Betriebs-
überschufs bei Feststellung des Frachtsatzes auf den
1 */ 2 fachen Betrag der Betriebskosten erzielt wird, ist aber
an die Voraussetzung gebunden, dafs die äufserste Ver
sendungsweite des Gutes nicht über die Grenzen des Bahn
netzes der eigenen Verwaltung hinausgeht. .
Dehnte sich das Bahnnetz eines Unternehmers nicht
bis zur äufsersten Versendungsweite r. sondern nur bis zu
einer Entfernung r, aus, so würde der Betriebsüberschufs
bei einem Frachtsätze / sein:
mithin:
(Gl. 25)
Setzt man hierin r =
und differentiirt nach /, so
erhält man für den günstigsten Frachtsatz die Bedingung: