Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

fertigungsgebühr zu dem Betrage der Selbstkosten und der 
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kilometrische Frachtsatz zu / = f 0 festgestellt wird, so 
erhält man: 
also: 
TT 2 To TC ^ 4 
1 “ 81 fl ’ 
oder: 
(Gl. 40) U,=-i-W,. 
Man erkennt aus einer Vergleichung der Formeln 38, 
39 und 40, wie vortheilhaft es ist, die Abfer 
tigungsgebühr höher zu bemessen, als dem Be 
trage der für Zu- und Abgang des Verkehrs 
aufzuwendenden Kosten entspricht, und dabei 
den kilometrischen Frachtsatz zu ermäfsigen. 
Man wird allerdings, wie wohl kaum bemerkt zu wer 
den braucht, der Rechnung keineswegs weiter folgen dürfen, 
und die Abfertigungsgebühr um die Hälfte des Versendungs- 
werthes über die Selbstkosten des Zu- und Abgangs steigern, 
zunächst schon weil dieses Rechnungsergebnifs sich auf 
die willkührlich angenommene Gesetzmäfsigkeit der Ver 
kehrsdichtigkeit gründet, sodann aber auch weil der Ver 
sendungswerth der Güter nach Ort und Zeit wechselt und 
sich überhaupt nicht genau ermitteln läfst, und endlich, 
weil bei Feststellung einer so hohen Abfertigungsgebühr der 
Verkehr in erheblichem Mafse statt der Eisenbahnen die 
Landstrafsen benutzen würde. 
Die Erwägung, in welcher Höhe die Abfertigungsgebühr 
zweckmäfsig festgestellt werden sollte, ist gewifs eine sein- 
schwierige. Man sollte dabei aber die hier nachgewiesene 
Wahrheit, dal's die Abfertigungsgebühr nicht unwesentlich
	        
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