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Die Bestimmung des gemeinwirthschaftliclien Gewinnes
der Eisenbahnen bleibt aber, abgesehen von der Unsicher
heit in Bezug auf das Mafs, in welchem der Versendungs
werth der Güter zur Ausnutzung kommt, so lange eine un
zuverlässige, als die Gesetzmäisigkeit, nach welcher die
Verkehrsdichtigkeit durch den Frachtsatz bestimmt wird,
nicht bekannt ist.
Von hervorzuhebender Bedeutung ist aber, dafs die
Wahrheit des gefundenen Satzes, nach welchem der höchste
gemeinwirthschaftliche Gewinn erreicht wird, wenn der
Frachtsatz zu den Selbstkosten des Betriebes festgestellt
wird, durchaus unabhängig von der Gesetzmäisigkeit der
Verkehrsdichtigkeit wie von dem Mafse ist, in welchem der
Versendungswerth der Güter zur Ausnutzung gelangen kann.
Die Richtigkeit dieses Satzes ist nur an die Thatsache
gebunden, dafs mit einer Verminderung des Frachtsatzes
die Verkehrsmenge überhaupt, sei es auch nach irgend
welchem Gesetze, zunimmt. Die Richtigkeit dieser That
sache wird aber Niemand leugnen, denn selbst in dem
Falle, dafs die Menge eines Gutes unabänderlich gegeben
ist, wie z. B. die Ergiebigkeit einer Petroleumquelle, wird
durch die Herabsetzung des Frachtsatzes doch die Ver
kehrsmenge in Tonnen-Kilometern wachsen.
Die Gewinnung eines Gutes von unabänderlicher Menge
kann als Monopol betrieben werden, indem der Preis am
Ursprungsorte so hoch bemessen wird, dafs bei dem be
stehenden Frachtsätze die zur Absetzung der ganzen
Menge erforderliche äufserste Versendungsweite gewonnen
wird. Bei Herabsetzung des Frachtsatzes würde bei un
veränderter Festhaltung des Preises am Ursprungsorte im
ganzen Absatzgebiete der Preis sich ermäfsigen und dem
nach die Nachfrage sich vergröfsern; am stärksten würde