Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

84 
stehen. Dieser Tlieil der Strafsen-Unterhaltungskosten ist 
auf etwa ll n0 der Betriebskosten im Durchschnitt anzunehmen, 
so dafs vom Verkehr nur 0,9/„ bezahlt werden. Setzt man 
in der für den gemeinwirthschaftlichen Gewinn durch 
Gleichung 43 gegebenen Formel /=0,9/ 0 ein, so erhält 
man 
G — 
175 
2187 
was gegen den höchsten erreich 
baren Betrag von 
1 ^To ?;4 
12 fl 
welcher für / = f 0 entsteht, 
um rund 4 Prozent zurückbleibt. 
Würde man durch Erhebung eines Wege 
zolls, ähnlich wie dies früher geschah, die aus 
der Einwirkung des Verkehrs entstehenden 
Unterhaltungskosten der Strafse decken, so 
würde man den gemeinwirthschaftlichen Nutzen 
der Strafsen also um 4 Prozent erhöhen. Da aber 
die Erhebung des Wegezolls (Chausseegeld) neue Kosten 
verursacht, da Unterschleife dabei leicht Vorkommen und 
da die Erhebung als eine grofse Unbequemlichkeit empfun 
den wird, so rechtfertigt es sich wohl, auch die Kosten 
der Strafsen-Unterhaltung von der Gemeinwirthschaft un 
entgeltlich zu leisten. 
Die Verwaltung als allgemeines Genufsgut, welche bei 
den Landstrafsen aus Nebengründen über das gemeinwirth- 
schaftlich günstigste Mafs hinaus durchgeführt ist, konnte 
bei den Eisenbahnen bisher nicht zur Geltung kommen, 
weil es dem Staate an wirtschaftlicher Kraft dazu fehlt. 
Der Staat wird in der Regel die Verzinsung und Tilgung 
des in den Eisenbahnen festgelegten Kapitals nicht aus 
anderen Einnahmen bestreiten können, sondern wird zur 
Deckung dieser Ausgaben auf Erzielung von Betriebsüber 
schüssen bei den Eisenbahnen selbst angewiesen sein. Wo
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.