Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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die Möglichkeit vorliegt, die Betriebsüberschüsse noch über 
das für Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals er 
forderliche Mais zu steigern, wird auch hierauf meistens 
nicht verzichtet werden können, da es wohl kaum eine 
bequemere, gerechtere und weniger drückend empfundene 
Art der indirekten Besteuerung giebt als durch die Eisen 
bahn-Frachtsätze. Der Staat wird also in der Regel die 
Eisenbahnen im Allgemeinen nach dem gleichen privat- 
wirthschaftlichen, auf Erzielung des höchsten Betriebs- 
Überschusses gerichteten Grundsätze verwalten wie eine 
Privatunternehmung. Dabei besteht aber der wesentliche 
Unterschied, dafs der über die Verzinsung hinausgehende 
Betrag des Betriebsüberschusses der Gemeinwirthschaft 
erhalten bleibt, während dieser bei Privatbahnen eine Be 
reicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit bildet. 
Dafs die Eisenbahnen, so lange die Frachtsätze nicht 
auf die Selbstkosten des Betriebes herabgesetzt, sondern 
in einer den höchsten Betriebsüberschufs herbeiführenden 
Weise festgesetzt werden, den erreichbaren gröfsten ge- 
meinwirthschaftlichen Gewinn nicht liefern, ist ein Uebel- 
stand, der bei jeder Steuer-Erhebung eintritt und der erst 
bekämpft werden dürfte, wenn nachgewiesen wäre, dafs es 
eine andere Art der Besteuerung von gleicher Ergiebigkeit 
gäbe, welche gemein wirthschaftlich weniger schädlich wirkte. 
Für die privatwirthschaftliche Frachtbildung wurden 
in § 13 und § 14 drei verschiedene Gesetze in Betrachtung 
gezogen, — und zwar: 
1) Erhebung einer hohen, über die Selbstkosten des 
Zu- und Abgangs hinausgehenden Abfertigungsgebühr und 
eines gleichbleibenden kilometrischen Frachtsatzes. 
Wenn bei dieser Gesetzmäfsigkeit die Abfertigungs 
gebühr um die Hälfte des Versendungswerthes über die
	        
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