wird es auch zweckmäfsig sein, die Tangenten A K und
DL der beiden Kreisbögen zum Schnitt in W zu bringen
und in den Winkel A WD einen Korbbogen aus zwei
Mittelpunkten nach dem früher angegebenen Verfahren
einzulegen.
Weichen die Kurven in entgegengesetztem Sinne von der
Geraden ab, so soll dagegen nach § 3 der Vereinbarungen
die Länge der Zwischengeraden zwischen den Ueberhöhungs-
rampen des äufseren Schienenstranges mindestens 10 m be
tragen. Diese Bestimmung gilt auch für Nebenbahnen und
für Lokalbahnen.
Für die Gotthardbahn*) wurde die Länge der Zwischen
geraden zwischen Gegenkurven auf 40 m zwischen den Ueber-
höhungsrampen der äufseren Schienen festgestellt. Diese Länge,
welche für die schärfsten Kurven gilt, kann bei gröfseren
Krümmungshalbmessern geringer sein; bei Kurven von mehr
als 2000 m Halbmesser kann die Zwischengerade ganz fort-
fallen.
§ 20.
Uebergangskurven.
Die Uebergangskurven hängen von dem Mafse der
Schienenüberhöhung und von der Länge der Ueberhöhungs-
rampen ab, wefshalb auch hierüber schon bei der Trafsirung
Bestimmungen getroffen werden müssen. In § 17 der Tech
nischen Vereinbarungen wird in dieser Beziehung vorge
schrieben :
„In Krümmungen mufs die äufsere Schiene mit Berück
sichtigung der gröfsten auf der betreffenden Bahnstrecke
gestatteten Fahrgeschwindigkeit um so viel höher als die
innere gelegt werden, dafs von den Spurkränzen der Räder
*) Hell wag, die Bahnachse und das Längenprofil der Gotthardbahn.
Zürich 1876.