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ein thunliehst geringer Angriff auf die inneren Schienen
kanten ausgeübt wird.“
..Die Ueberhöhung des äul'seren Schienenstranges soll an
den Tangentialpunkten des Kreisbogens vollständig vor
handen sein.“
„Die Ueberhöhung mufs in den geraden Linien beziehend
lich in den parabolischen Uebergangskurven auf eine Länge
auslaufen, welche mindestens das 200-fache der Ueberhöhung
beträgt.“
Diese Bestimmungen gelten auch für Nebenbahnen und
für Lokalbahnen.
Es erscheint zweckmäfsig mit der Länge der Ueber-
höhungsrampen über das durch die Technischen Vereinbarungen
festgesetzte geringste Mafs hinauszugehen. Bei der Gotthard
bahn wurde die Länge dieser Rampen, also auch die Länge
der Uebergangskurven, für die Bergstrecken mit Steigungen
von 0,026 auf 40 m festgestellt, mithin bei 100 mm Schienen-
Ueberhöhung in Kurven von 300 m Halbmesser auf das
400-fache der Schienen-Ueberhöhung, und für die Anschlufs-
linie mit Steigungen von 0,010 sogar auf 80 m Länge, mithin
bei 150 mm Schienen-Ueberhöhung in den Kurven von 300 m
Halbmesser auf das 533V3-fache der Schienen-Ueberhöhung.
Bei Kurven von gröfserem Halbmesser wurde die Länge der
Uebergangskurven ermäfsigt und bei 2000 m Kurven-Halb-
messer wurden die Uebergangskurven ganz fortgelassen.
Die durch die „Technischen Vereinbarungen“ geforderte
Schienen-Ueberhöhung, durch welche ein thunlichst geringer
Angriff auf die innern Schienenkanten erreicht wird, ist ein
Mais h, welches sich zum Spurmafs m verhält, wie die Centri-
fugalkraft C zum Gewicht Q des Wagens, so dafs also sein mufs: