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In kurzen Kurven und in kurzen Tunneln kann die Ver
ringerung des Steigungsverhältnifses unterlassen werden, indem
man annimmt, dafs wie bei Anlaufsteigungen der ver
mehrte Zugwiderstand durch die lebendige Kraft des Zuges
überwunden wird.
Eine Verringerung der mafsgebenden Steigung empfiehlt
sich auch für solche Strecken, welche regelmäfsigen starken
Seitenwinden ausgesetzt sind, wie es bei Ueberschreitung eines
Thaies Vorkommen kann.
§ 23.
Zweckmäßigste Größe der maßgebenden Steigung.
Hat die erste vorläufige Feststellung der Trafse nach
Grundrifs- und Höhenlage unter thunlichster Berücksichtigung
der in den §§19 und 22 dafür angegebenen bestimmenden
Gründe stattgefunden, so mufs untersucht werden, ob die
in der Trafse vorkommende stärkste Steigung beibehalten
werden kann.
Zur Entscheidung über diese wichtige Frage scheidet man
die sämmtlichen Neigungsstrecken der Trafse in 2 Gruppen,
von welchen die erste alle Strecken umfafst, welche unbe
denklich als nicht zu steil geschätzt werden, während für die
zweite Gruppe diejenigen Strecken verbleiben, welche vielleicht
nach der vorzunehmenden Untersuchung als zu steil er
scheinen und daher einer Verflachung ihres Neigungsverhältnifses
bedürfen.
Man ermittelt dann die Gesammthöhe h, welche durch
alle der zweiten Gruppe angehörenden Strecken erstiegen wird,
wobei man, da ein gleich grofser Verkehr in beiden Rich
tungen angenommen wird, sich nicht darum kümmert, in
welcher von beiden Richtungen die einzelnen Strecken an-
steigen. AVären nun diese Strecken durch künstliche Längen-