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werden und es soll die Bahnlinie mit zinnoberrother Farbe
eingetragen werden.
2. Ein Länge ns ch nitt, in welchem die Höhenlage des
Bodens und der geplanten Bahnlinie mit Angabe der
Steigungsverhältnifse, die Längen der Bahnhöfe und Tunnels,
(he Weiten der Brücken, Durchlässe und Wege-Uebergänge,
die Sohlentiefen und Wasserstände der Gewässer, die Höhe des
Grundwasserstandes, die Bodenbeschaffenheit und Benutzungs
weise der Bodenoberfläche einzutragen und unter welchem die
Krümmungsverhältnifse der Bahn durch das sogenannte Kurven
band darzustellen sind.
In Preufsen ist als Mafsstab für die Längen dieses
Längenschnitts 1 : 10000 vorgeschrieben, wie auch in andern
Ländern meistens üblich ist, und für die Höhen ein Mafsstab
von 1 : 500, der sonst häufig zu 1 : 1000 gewählt wird. In
Bezug auf alle weiteren Einzelheiten der Ausführungsweise
und farbigen Behandlung des Längenschnitts gelten die bei
der ausführlichen Trafsirung angegebenen Vorschriften.
3. Ein Lageplan der Umgebung der Bahn, welcher in
der Regel unter dem Längenschnitt dargestellt sein und sich
mindestens auf 250 ni Breite nach jeder Seite der Bahnlinie
erstrecken soll. Nach den preußischen Vorschriften soll der
Lageplan in einem Mafsstabe von 1^10 000 gezeichnet sein
und, falls die Bodengestaltung von Einflufs auf die Lage der
Trafse ist, Schichtenkurven enthalten; welche in Höhen
abständen von 5 oder 10 m hegen; auch mufs die Nordlinie
angegeben sein.
Für Bahnen im Hügellande oder Gebirge wird oft die
Darstellung der Bodengestaltung in gröfserer Ausdehnung
durch einen Lageplan mit Schichtenkurven auf einem beson-
seren Blatte erforderlich.
Laohardt, Theorie des Trafsirens.
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