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Signale, Laternen, Kanäle, Rohrleitungen u. s. w., sowie die
Krümmungs- und Neigungsverhältnisse der Bahnlinie und die
Nordlinie sind einzuzeichnen.
Alle Zeichnungen sind in gleicher Gröfse wie die Blätter
des Längenschnitts (46 cm auf 64 cm) anzufertigen und, wo
es erforderlich ist, klappenartig aneinander zu heften. Für
wiederholt vorkommende bauliche Anlagen wie Durchläfse,
kleinere Brücken, Wege-, Ueber- und Unterführungen, manche
Gebäude der Bahnhöfe, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen
u. s. w. werden zweckmäfsig Normal-Entwürfe bearbeitet.
7. Der Erläuterungsbericht soll eine Darlegung
der gesammten Bodenverhältnifse und des zu erwartenden
Verkehrs, sowie die Begründung der danach gewählten Rich
tung und Höhenlage der Bahn und der für dieselbe festge
stellten Trafsirungsverhältnifse enthalten. Bei der Beschreibung
der Bahnlinie und ihrer Bauwerke ist die gewählte Anordnung
der Bauwerke zu erläutern und zu begründen, auch eine An
gabe über che Zeit, in welcher der gesammte Bahnbau und
seine einzelnen Theile herzustellen sind, hinzuzufügen.
8. Der Kostenanschlag, welcher in Preui'sen nach
den folgenden Titeln geordnet sein soll:
I. Grunderwerb und Nutzungs-Entschädigungen.
II. Erd- und Böschungsarbeiten, Futtermauem, einschliefs-
licli deijenigen zu den Wege-Uebergängen.
III. Unterhaltung des Unterbaus, sowie Instandhaltung des
Oberbaus während der Bauzeit und während des ersten
Betriebsjahres.
IV. Einfriedigungen.
V. Wege-Uebergänge, einschliefslieh der Unter- undUeber-
führungen von Wegen nebst allem Zubehör.
VI. Durchläfse und kleinere Brücken, bis zu 10 m lichter
Weite.