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250 000 und l = 120, so sind die Betriebskosten in Mark:
677640 + 14400000 «.
Wäre nun nach der ersten Festlegung der Steigungsver-
hältnifse die gröfste vorkommende Steigung auf eine Gesannnt-
länge von 4 Km. gleich 0,0036, so würde man durch Ver
flachung dieser Strecken auf ein Steigungsverhältnifs von 0,0030
an Betriebskosten 14400000 • 0,0006 = 8640 Mk. ersparen.
Die Durchführung dieser Verringerung der mafsgebenden
Steigung würde vortheilhaft sein, wenn die Zinsen der dabei
entstehenden Vergröfserung des Anlagekapitals unter diesem
Betrage blieben, also bei Anrechnung von 4 Proz., wenn das
Anlagekapital um weniger als 216 000 Mk. dadurch ver-
gröfsert würde.
Hätte sich hiernach diese Verflachung als zweckmäfsig
erwiesen, so würde man ferner prüfen müssen, ob eine weitere
Verflachung, die nun vielleicht in einer Gesammtlänge von
7 Km. vorhandene gröfseste Steigung von 0,0030, sei es auf
0,0027, sich empfehlen würde. Die Vermehrung der Anlage
kosten der Bahn dürfte keinen höheren Zinsenbetrag als die
entstehende Verminderung der Betriebskosten von 14400000
• 0,0003 = 4320 Mk. betragen, wenn diese Verflachung vor
theilhaft sein sollte. Durch solche Versuchsrechnungen wird
man bald den günstigsten Werth für die mafsgebende Steigung
finden können.
Es mufs aber hervorgehoben werden, dafs der vorstehend
erörterte Rechnungsgang zur Ermittlung der günstigsten mafs
gebenden Steigung für Bahnen mit geringem Verkehr nicht
zutreffend ist. Man mufs beachten, dafs die Verflachung der
mafsgebenden Steigung die Betriebskosten nur defshalb ver
ringert, weil dadurch die Beförderung schwerer Züge möglich
wird. Wenn aber das Bedürfnifs der Beförderung schwererer
Züge überhaupt nicht vorliegt, wie bei Bahnen mit geringem