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gewöhnlichen Bauwerke, und die gewöhnliche Unterhaltung
und Ueberwachung der Bahnstrecke umfafsen. Es sind hier
nur diejenigen Kosten zu berücksichtigen, welche als in
gleichem Verhältnifse mit der Länge der Bahn wachsend
anzunehmen sind. Zunächst sind also die Kosten für gröfsere
Brücken und Wege-Uebergänge, welche aufzuwenden sind, wie
man auch die Trafse führen mag, sowie die Befestigungs
anlagen und derartige aufsergewöhnliche von der Länge und
Lage der Trafse oder von der Gröfse des Verkehrs ganz
unabhängige Kosten auszuscheiden. Ferner ist die vom Ver
kehr abhängige Abnutzung der Schienen hier aufser Betracht
zu lassen.
4. Fahrdienstkosten oder Fuhrwerkskosten. Diese
Kosten sind gesondert für den Güter- und Personen-Verkehr,
also für den Tonnen-Kilometer und den Personen - Kilometer
zu ermitteln; sie sind unabhängig von den Neigungs- und
Krümmungs-Verhältnifsen, wachsen aber in gleichem Ver
hältnifse mit der Länge der Bahn und der Gröfse des
Verkehrs.
5. Zugkraftskosten, welche von der Gröfse des Ver
kehrs, von der Länge, den Neigungs- und Krümmungsver-
hältnifsen der Bahn abhängig sind. Diese Kosten sind für
den Lokomotiv-Kilometer zu ermitteln, wobei auch die Schienen-
Abnutzung mit in Rechnung zu stellen ist.
Die Summe der letzten drei Ausgabegruppen giebt die
Kosten des Streckendienstes oder die Selbstkosten des Betriebes,
welche für die Trafsirung in Betracht kommen, indem sie von
Aenderungen der Länge oder der Neigungs- und Krümmungs-
Verhältnifse der Trafse beeinfiufst werden. Ausgeschlofsen
sind also die Kosten der allgemeinen Verwaltung, die Kosten
der gröfsern Brücken, AVege-Uebergänge, Tunnels, Befestigungs
werke u. s. w., welche erforderlich werden, wie auch die