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Tunnel, deren Länge 500 m überschreitet, in Kilometern h 0
— 0,003 X betragen. Die rechnungsmäfsig für beide Rampen
anzunehmende Steigungshöhe ist hiernach:
h = Ä, + h v -f 0,000018 « + 0,003 X.
Nachdem in solcher Weise die Verhältnifszahl ~ = m,
ferner die Höhe der kilometrischen Anlagekosten A, der kilo
metrischen Bahn-Unterhaltungskosten U, die aus der Summe
der jährlich zu befördernden Tonnen Nutzlast und Personen
gebildete Zahl der Verkehrseinheiten T bestimmt sind, be
rechnet man nach Formel 31 das zweckmäfsigste Ansteigungs-
verhältnifs.
Der Zugkraftskoeffizient ist in dieser Rechnung zu 0,1
anzusetzen, wie für Gebirgsbahnen im Allgemeinen als zu
treffend angenommen werden kann.
Giebt diese Rechnung, wie ziemlich häufig Vorkommen
wird, eine so steile Ansteigung, dafs die Rampenlänge kürzer
ausfällt als die Länge des Thalzuges ist, welcher den Zugang
zum Scheitelpunkte bildet, so verliert die Trafse eines der
Merkmale einer Gebirgstrafse, nämlich die Nothwendigkeit einer
künstlichen über die Länge des Thalzuges hinausgehenden
Längen-Entwicklung, wenn sie auch im Uebrigen den Charakter
einer Gebirgstrafse behält.
Es mufs aber hervorgehoben werden, dafs die Berechnung
der zweckmäfsigsten Steigung nach Gleichung 31 für die
Wahl der Steigung noch nicht ganz entscheidend ist, denn
durch diese Gleichung konnten manche Uebelstände, welche
eine steilere Steigung besitzt, nicht in Berücksichtigung ge
zogen werden. Es ist in dieser Beziehung zunächst auf die
mit der Steigung wachsende Gefährlichkeit des Betriebes, so
dann auf die gröfsere Abnutzung der Schienen und Radreifen
durch das stärkere Bremsen hinzuweisen, ferner auf die be-