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deten Strecken überwunden haben können. Die kürzere Linie
würde aber selbst noch dann vortheilhafter gewesen sein, wenn
ihre Baukosten um einen Jahreszinsenbetrag von 55000 Mark
höher wären. Ein gegen alle Einwendungen sicheres Urtheil
über die Frage der Baukosten kann allerdings erst auf Grund
eines genauen Bauplans gewonnen werden. Wenn nun auch,
so weit sich ohne solche genauere Bearbeitung beurtheilen
läfst, für die nördliche Zugangsrampe des Gotthard ein steileres
Steigungsverhältnifs vortheilhafter gewesen wäre und wenn ein
solches auch wahrscheinlich ausgeführt worden wäre, wenn in
Bezug auf das anzuwendende Steigungsverhältnifs nicht be
schränkende Vertragsbestimmungen Vorgelegen hätten, so konnte
es doch nicht in der Absicht liegen,' liier eine alle Umstände
erschöpfend berücksichtigende Begutachtung der Gotthard-
trafse zu geben, sondern es sollte lediglich an einem hervor
ragenden Beispiele gezeigt werden, nach welchen Rechnungen
und Erwägungen die Ermittlung des zweckmäfsigsten Steigungs-
verhältnifses einer Gebirgsbahn vorzunehmen ist. Es ist noch
zu beachten, dafs bei Durchführung einer steileren Steigung
für die Gotthardbahn die Herstellung eines zweiten Gleises,
welche übrigens auch schon jetzt trotz der tiachern Steigungen
vorgenommen werden mufs, früher nothwendig geworden wäre.
Hat die Bestimmung der zweckmäfsigsten Gröfse der
mafsgebenden Steigung stattgefunden, so niufs in Unter
suchung gezogen werden, ob die vorläufig angenommene
Höhenlage der Durchbrechung der Wasserscheide nicht da
durch eine Veränderung erfahren mufs.
Kann die Scheitelhöhe mit der festgesetzten mafsgebenden
Steigung s nur durch künstliche Längenentwicklung gewonnen
werden, so wird bei Senkung oder Hebung des Scheitels um h
ll
Kilometer die Länge jeder der beiden Zugangsrampen um —