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Regel am zweckmäfsigsten am oberen Endpunkte der Trafse,
weil dessen Lage meistens schärfer bestimmt ist als der untere
Fufspunkt der Steigungslinie.
Reicht die Länge des Thalzuges zur Gewinnung der Höhe
mit dem angenommenen Steigungsverhältnifs nicht aus, so
untersucht man, an welchen Stellen und nach welcher Art
der Entwicklung die erforderliche Mehrlänge zu gewinnen ist.
Sodann ist nach den in § 33 angeführten Erwägungen die
Wahl des Flulsufers zu bestimmen, an welchem die Trafse
abwärts geführt werden soll. Je nach der Wahl des Ufers,
der Uebergangsstellen von einem Ufer auf das andere, der
Stellen und der Art der Längenentwicklung kann oft eine
gröfsere Anzahl verschiedener Steigungslinien zur Vergleichung
kommen.
h
Zur Aufsuchung der Trafse nimmt man ein Längenmafs —
s
in den Zirkel, wenn h der Abstand der Schichtenkurven und
s das Steigungsverhältnifs ist und geht mit diesem Längen
abstande von Schichtenkurve zu Schichtenkurve allmählich
abwärts. Wo die Schichtenkurven stark gekrümmt sind, mifst
man in solcher Weise die Sehne des demnächst erforderlichen
Kreisbogens, wodurch von vornherein in annähernder Weise
der in den Kurven vorzunehmenden Ermäfsigung der Steigung
Rechnung getragen wird. Kann man bei Ueberschreitung
eines Thaies oder einer Schlucht die zunächst unterhalb
liegende Schichtenkurve des gegenüber liegenden Thalhanges
mit einem Zirkelschlage nicht erreichen, so geht man mit
zwei oder mehr Zirkelschlägen um zwei oder mehr Schichten
kurven abwärts.
Hie nach diesem Verfahren ermittelte vorläufige Trafse
bildet einen geradlinig geknickten Linienzug, dessen Brech
punkte in den Scliichtenkurven liegen. Diesem sucht man
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