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zontale, so lange das Gefälle ein bestimmtes Mais nicht über
schreitet.
Wie die Fälle eines in beiden Richtungen ungleichen Ver
kehrs zu behandeln sind, soll später (§ 14) gezeigt werden; zu
nächst soll, wie es hinreichend genau meistens vorkommt,
ein in beiden Richtungen gleich grofser Verkehr vorausgesetzt
werden. Die Grenze der unschädlichen Steigungen, welche
dann im Allgemeinen gleich dem Widerstandskoeffizienten ist,
kann aber unter Umständen kleiner oder gröfser als dieser sein.
Auf Flachlandbahnen ist zuweilen die mafsgebende Steigung
kleiner als der Widerstandskoeffizient w, wodurch dann auch
die Grenze der unschädlichen Steigungen auf diesen kleineren
Werth sich ermäfsigt.
In Kurven erhöht sich dagegen die Grenze der unschäd
lichen Steigungen. Ist c der Kurven-Widerstand, so wird die
Zugkraft für die Bergfahrt:
Z t = (Q + L) {w + « 4- 0 )
und für die Thalfahrt, so lange noch nicht gebremst zu werden
braucht:
Zw = (Q —|— L) (w — s —|— c),
also im Durchschnitt für beide Richtungen zu:
Z — (Q L) (w -J- c)
wie in horizontaler Strecke. Demnach übersteigt die Grenze
der unschädlichen Steigungen in Kurven das Mais des Wider
standskoeffizienten um die Gröfse des Kurvenwiderstands
koeffizienten.
§ io.
Die Betriebskosten der Strecke.
Die Betriebskosten sind mit Ausschlufs aller für Aufnahme
und Abgabe des Verkehrs aufzuwendenden Kosten, also nach
Ausscheidung der Stations- und Expeditionskosten, zu ermitteln,
so dafs nur die Kosten der Beförderung auf der Strecke